zum Hauptinhalt

Politik: „Ein ausgrenzendes Urteil“

Berlin. Auf scharfe Kritik bei Behindertenverbänden, Ärzten und Politikern ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs gestoßen, eine Ärztin zum Schadensersatz für die Geburt eines behinderten Kindes zu verurteilen.

Berlin. Auf scharfe Kritik bei Behindertenverbänden, Ärzten und Politikern ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs gestoßen, eine Ärztin zum Schadensersatz für die Geburt eines behinderten Kindes zu verurteilen. Der Behindertenverband „Netzwerk Artikel 3“ sprach von einem Dammbruch. Die Selbsthilfeorganisationen seien entsetzt, dass ein Oberstes Gericht in Deutschland ein mehrfach behindertes Kind als für die Eltern nicht zumutbar bewerte und für die von einer Ärztin nicht verhinderte Geburt Schadensersatz zugesprochen habe. Künftig würden behinderte Menschen mit der Frage konfrontiert, weshalb die Eltern ihre Geburt nicht verhindert hätten. Damit brächen für diese Menschen düstere Zeiten an, meinte Netzwerk-Sprecher Ottmar Miles-Paul.

In den Parteien stieß das Urteil auf Kritik. Der Kirchenbeauftragte der Union im Bundestag, Hermann Kues, sprach von einem „Signal in die falsche Richtung“. Die Menschenwürde habe bei dem „lebensfeindlichen“ Urteil offenkundig „nur die zweite Rolle gespielt“. Wer ein behindertes Kind erwarte, müsse aus dem Urteil ableiten, dass es sich um einen zu verhindernden Schaden handele. Das erhöhe den Druck zur Spätabtreibung. Kritik kam auch von den Grünen.

In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte eine Ärztin bei elf Ultraschalluntersuchungen einer schwangeren Frau nicht gesehen, dass der Embryo verkümmerte Beine hatte und ihm beide Arme fehlten. Die Mutter hatte nach der Geburt ihres schwer behinderten Sohnes geklagt und geltend gemacht, dass sie wegen der für sie schweren psychischen Belastung abgetrieben hätte, wenn sie rechtzeitig über die Behinderung informiert worden wäre. Laut Urteil muss die Versicherung der Ärztin nun den Unterhalt des Kindes sowie der Frau ein Schmerzensgeld in Höhe von 10 000 Euro zahlen.

Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, kritisierte, durch die Entscheidung hätten diejenigen Recht bekommen, „die den Menschen nach Maß propagieren“. Er befürchte, dass das Verhältnis der Gesellschaft zu Behinderten immer distanzierter und die Bereitschaft, Behinderte zu unterstützen, immer geringer werde. Er rechne zudem damit, dass künftig immer mehr Ärzte in Zweifelsfällen den Frauen zur Abtreibung raten. Hoppe betonte, er mache dem Gericht keinen Vorwurf. Das Gericht habe nach geltendem Recht nicht anders entscheiden können. Aber die Konsequenzen für die Meinungsbildung in einer Gesellschaft müssten stärker bedacht und diskutiert werden. Martin Gehlen

NAME

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false