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Politik: Ein bisschen verboten

Die Kirchen halten sich beim Thema Kopftuch zurück. Jetzt bezieht die EKD Stellung – „nicht eindeutig“, betont sie

Bayern hat die Gretchenfrage bereits beantwortet. Bis Ende November soll ein Gesetz vorliegen, das muslimischen Lehrerinnen Kopftücher verbietet, hat Kultusministerin Monika Hohlmeier in der „Bild am Sonntag“ angekündigt. Nonnen freilich dürften ihre Ordenstracht in den Schulen tragen. Es ihnen zu untersagen, sei abwegig: Bayerns Verfassung bekenne sich zum Christentum.

Die beiden christlichen Kirchen hielten sich nach dem Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts zunächst zurück. Die katholische Bischofskonferenz mahnte ein breite gesellschaftliche Debatte an, vermied es jedoch, sich in der Sache festzulegen. Am Wochenende hat nun der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) erstmals eine Stellungnahme abgegeben. Leicht gefallen ist es den 15 Ratsmitgliedern nicht. Das Gremium ist gespalten. So tritt EKD-Ratsmitglied Wolfgang Huber, Bischof von Berlin-Brandenburg, für ein Verbot des Kopftuchs an öffentlichen Schulen ein, wie er vor kurzem im Tagesspiegel betont hat. Die Gegenposition vertrat Ratsmitglied Robert Leicht, Präsident der Evangelischen Akademie zu Berlin, ebenfalls in einem Beitrag für den Tagesspiegel: Im Grundgesetz fänden sich keine Einschränkungen der Religionsfreiheit. Der Rat hatte nun die schwere Aufgabe, beide Positionen zu vereinen. Das ist auch am Ergebnis noch erkennbar. „Die Entscheidung ist nicht eindeutig, aber so war es auch nicht gemeint“, erklärt EKD-Sprecher Christof Vetter.

Auch die öffentliche Schule sei kein religionsfreier Raum, heißt es jetzt in der knapp einseitigen Stellungnahme. Und die Religionsfreiheit gelte im Rahmen des Grundgesetzes „für alle Religionen in gleicher Weise“. Der Rat der EKD betont auch, dass Lehrer an öffentlichen Schulen unter dem Schutz der positiven Religionsfreiheit stünden – bis an die von der Verfassung vorgeschriebenen Grenzen. Der Staat müsse in Glaubensfragen Neutralität wahren, doch das schließe die Erkennbarkeit der religiösen Überzeugung von Beamten auch nicht aus. Bis zu diesem Punkt sieht es auch so aus, als würde die EKD letztlich das Kopftuch geradezu billigen müssen – zugunsten der Religionsfreiheit.

Doch am Ende des Positionspapiers bringt der Rat noch ein anderes Kriterium ins Spiel: die „freiheitlich demokratische Grundordnung“. Die Staatsbeamten müssten schließlich auch für die Gleichstellung von Mann und Frau eintreten. „Wenn eine muslimische Bewerberin für eine Lehrtätigkeit an öffentlichen Schulen unter Berufung auf ihre Religionsfreiheit im Dienst ein Kopftuch tragen will, begründet ihr Verhalten angesichts der Bedeutung des Kopftuches im Islam Zweifel an ihrer Eignung als Lehrerin an einer staatlichen Schule.“ Vorsichtiger kann man es kaum formulieren. Damit hat sich die EKD keineswegs auf ein generelles Kopftuchverbot festlegen wollen. Aber welche konkreten Folgen haben dann diese Zweifel? „Es muss wohl im Einzelfall geprüft werden“, sagt EKD-Sprecher Vetter.

Ein kontroverses Thema hat der Rat gar nicht erst angesprochen: die Frage, ob alle religiösen Symbole vom Gesetzgeber gleich zu behandeln seien, wie es viele Politiker und Verfassungsjuristen als Konsequenz aus dem Karlsruher Urteil fordern. Dann müsste auch das Kreuz, die Ordenstracht oder die Kippa aus dem Unterricht verbannt werden. Die christlichen Kirchen wären direkt betroffen. Aus Sicht der EKD sind nun die Landeskirchen gefragt, sich zu den jeweiligen Gesetzentwürfen zu äußern.

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