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Politik: Ein Fall für Karlsruhe?

Eilanträge gegen Griechenland-Hilfe

Karlsruhe - Die Stimmen im deutschen Bundestag zum Finanzhilfegesetz für Griechenland wurden noch ausgezählt, als vier Professoren vor der Gerichtspforte des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe erschienen, um ihre Eilanträge vor laufenden Kameras abzugeben. Der Jurist Karl Albrecht Schachtschneider und die Wirtschaftswissenschaftler Wilhelm Hankel, Wilhelm Nölling und Joachim Starbatty wollen erreichen, dass Bundespräsident Horst Köhler die Unterschrift per einstweiliger Anordnung untersagt wird, bis über ihre Verfassungsbeschwerde endgültig entschieden ist. Neben den vier persönlich erschienenen Hochschulprofessoren im Ruhestand hat sich auch der ehemalige Thyssen-Manager Dieter Spethmann der Klage angeschlossen. Es wird erwartet, dass der Zweite Senat rasch entscheidet.

Die Beschwerdeführer sind in Karlsruhe keine Unbekannten. Bereits 1998 versuchten die vier Professoren, die Einführung des Euro in Karlsruhe zu verhindern. Ihr Eilantrag wurde wenig später einstimmig als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Dieses Mal rechnen sich die Kläger aber angesichts des Lissabon- Urteils des Bundesverfassungsgerichts bessere Chancen aus. Ihr Hauptargument: Die Griechenland-Hilfe sei der Beginn eines europäischen Finanzausgleichs und damit eines europäischen Bundesstaats. Beides sei vom Vertrag von Lissabon nicht gedeckt und verletze die deutsche Verfassungsidentität. Wirtschaftlich bedeute das Griechenland-Finanzhilfegesetz Inflationspolitik. Die damit verbundene Entwertung von Renten, Pensionen und Gehältern verletze das Sozialstaatsprinzip.

Schwere Vorwürfe richtete der Ökonom Hankel gegen die Bundesregierung: „Es ist schlimm, dass Professoren mehr Verantwortungsgefühl zeigen als Politiker.“ Griechenland, meint Schachtschneider, müsse aus der Währungsunion austreten und seine Probleme aus eigener Kraft lösen. „Der Euro ist erledigt“, sagte Schachtschneider in Karlsruhe.

Dass die Verfassungsbeschwerde überhaupt zulässig ist, wird auch vom ehemaligen Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof bezweifelt. Obwohl er selbst scharfer Kritiker der Griechenland-Hilfe ist, sagte er bereits vor einigen Wochen im „Spiegel“, dass Verfassungsbeschwerden von Privatpersonen wohl keine Chance haben. Denn Voraussetzung für die Zulässigkeit ist immer die unmittelbare Betroffenheit. Verweigert etwa das Finanzamt die steuerliche Anerkennung der Fahrtkosten zum Betrieb, ist man unmittelbar von der Streichung der Pendlerpauschale betroffen und kann den Klageweg beschreiten. Wenn man den Bundeshaushalt für verfassungswidrig hält, fehlt es jedoch an der unmittelbaren persönlichen Betroffenheit. Kirchhof hält deshalb nur die Normenkontrollklage von Bundestagsabgeordneten für möglich. Sie könnten geltend machen, dass der Lissabon-Vertrag Hilfe für die Finanznot anderer Mietgliedsstaaten ausschließt.

Der Haken an der Sache: Man bräuchte für die Klage ein Drittel der Bundestagsabgeordneten – und die gibt es bei der Griechenland-Hilfe nicht. Nur 72 von 601 Abgeordneten stimmten am Freitag im Parlament mit Nein. So umstritten die Finanzhilfe für Griechenland ist – sie wird womöglich trotzdem kein Fall für Karlsruhe. Ursula Knapp

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