zum Hauptinhalt

Politik: Ein Ja mit langem Aber

Der Bundesrat beschließt heute die Gesundheitsreform – viele tun’s ungern

Berlin - Eine Zitterpartie sieht anders aus. Wenn der Bundesrat an diesem Freitag in Berlin zusammentritt und als letztes Gesetzgebungsorgan vor dem Bundespräsidenten über die Gesundheitsreform befindet, ist die Mehrheit gesichert. Aller Voraussicht nach fällt sie sogar sehr deutlich aus. Elf der 16 Länder wollen für die Reform stimmen, das wären 43 der insgesamt 69 Stimmen.

Dass die schwarz-gelb regierten Länder nicht zu den Ja-Sagern gehören, war klar. Die Koalitionsverträge der jeweiligen Regierungen sehen eine Enthaltung im Bundesrat vor, wenn einer der Partner ein Gesetz nicht mitträgt. Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen werden die Reform am Freitag also nicht befürworten, damit fehlen ihr schon einmal 18 Stimmen. Auch auf die vier Stimmen Berlins kann die Regierung nicht rechnen: Die Linkspartei als Koalitionspartner der SPD im Stadtstaat lehnt das Gesetz ebenfalls ab.

Weniger leicht nachvollziehbar ist die Absicht Sachsens, der Reform ihre vier Stimmen zu verweigern. Schließlich regiert dort eine Koalition aus exakt den Parteien, die das Gesetz in Berlin ausgehandelt haben. „Im Interesse des Landes“ könne man nicht zustimmen, heißt es in Dresden. Konkret sorgt sich die Regierung des Freistaats vor allem um die bisher niedrigen Beitragssätze ihrer Ortskrankenkassen: Mit dem vorgesehenen gemeinsamen Einstehen für in der Vergangenheit aufgehäufte Schulden werde die „immer solide wirtschaftende AOK Sachsen“ bestraft. Unzufrieden sind die Sachsen zudem mit der Angleichung der Ärztehonorare und dem Sanierungsbeitrag der Kliniken, der auf Betreiben der Länder zwar schon stark eingedampft wurde, aber immer noch manches Haus in Existenznot bringen könnte.

Gegen die Klinikabschläge hatten auch die Bayern aufbegehrt. Unter anderem. Dennoch hat sich das Münchner Kabinett nun auf Zustimmung festgelegt. Maßgeblich dafür seien vor allem die „Länderklausel“ und der Erhalt des Wettbewerbs zwischen gesetzlichen und privaten Kassen, sagt Sozialministerin Christa Stewens. Auch die Einschnitte für Rettungsdienste habe man wegbekommen. Ministerpräsident Edmund Stoiber hatte sich aus Sorge vor Milliardenbelastungen für Bayerns Krankenkassen monatelang quergelegt. Nun durfte der Freistaat nochmals an die von ihm erdachte Länderklausel. Sie legt fest, dass Mehrbelastungen die reicheren Bundesländer nicht auf einen Schlag, sondern nur in Schritten von jährlich höchstens 100 Millionen Euro treffen.

Die anderen zehn Länder werden ebenfalls zustimmen – wenn auch mit Bauchgrimmen. So stört sie etwa, dass der Bund allein die Höhe des künftigen Einheitsbeitrags an den geplanten Gesundheitsfonds festlegen darf. Und per gemeinsamer Entschließung wollen am Freitag alle die Bundesregierung auffordern, die Auswirkungen bestimmter Regelungen ganz genau im Auge zu behalten – etwa bei der Klinikfinanzierung oder der Öffnung der Arzthonorare für Zuschläge in unterversorgten Gebieten.

Vor Weihnachten noch hatten die Länder mehr als 100 Änderungsanträge eingebracht, rund 20 immerhin wurden erfüllt. So verringerte sich der Sparbeitrag der Kliniken von 500 auf 380 Millionen Euro. Und die Übertragung des Insolvenzrechts auf die Krankenkassen wurde ganz aus dem Gesetz ausgeklammert. Der Bundestag hatte der Reform Anfang Februar mit großer Mehrheit zugestimmt. Am 1. April soll sie in Kraft treten.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false