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Politik: Ein Kopftuch ist kein Kündigungsgrund

(neu). Das Tragen eines Kopftuchs am Arbeitsplatz genügt allein nicht als Grund für eine Kündigung.

(neu). Das Tragen eines Kopftuchs am Arbeitsplatz genügt allein nicht als Grund für eine Kündigung. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstag bekannt gegeben. Wirtschaftliche Nachteile dadurch seien nicht erkennbar, hieß es. Die Richter bestätigten ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das die Entlassung einer türkischen Verkäuferin für rechtswidrig erklärt hatte.

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