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Politik: Ein Meilenstein für Kinder

Bundestag: Geschiedene und unverheiratete Eltern erhalten gemeinsames Sorgerecht-BONN (sks).Die lange umstrittene Reform des Kindschaftsrechts ist am Donnerstag im Bundestag mit großer Mehrheit verabschiedet worden und soll zum 1.

Bundestag: Geschiedene und unverheiratete Eltern erhalten gemeinsames Sorgerecht-BONN (sks).Die lange umstrittene Reform des Kindschaftsrechts ist am Donnerstag im Bundestag mit großer Mehrheit verabschiedet worden und soll zum 1.Juli nächsten Jahres in Kraft treten.Das Gesetzespaket, das die CDU als "Meilenstein" wertete, macht das gemeinsame Sorgerecht nach der Scheidung zur Regel und ermöglicht nicht miteinander verheirateten Eltern erstmals die gemeinsame Sorge für ihre Kinder. -Überdies regelt die Reform das Recht der Väter nichtehelicher Kinder auf Umgang mit ihrem Kind, solange es ihm nicht schadet.Schließlich sollen Änderungen des Abstammungs-, Namens- und Erbrechts zu einer weitgehenden Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder führen.Eine alleinerziehende Mutter eines nichtehelichen Kindes muß sich künftig nicht mehr die oft entwürdigende Aufsicht des Amtes gefallen lassen: Die Amtspflegschaft wird abgeschafft, die Behörde hilft der Mutter allerdings, den Vater juristisch festzustellen und nötigenfalls den Unterhalt von ihm einzutreiben.Neu geschaffen wird ein "Anwalt des Kindes", der vor allem bei Scheidungsfällen dafür sorgen soll, daß die Interessen des Kindes nicht zu kurz kommen.Bündnisgrüne und PDS lehnten das Gesetz ab; 91 SPD-Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Die Reform des Kindschaftsrechts ist nach den Worten von Bundesfamilienministerin Claudia Nolte (CDU) die wichtigste familienpolitische Reform in den letzten 20 Jahren.Mit dem Gesetzeswerk werde nicht nur die Position des Kindes deutlich verbessert, sondern auch die elterliche Verantwortung deutlich herausgestellt.Die Eltern bräuchten Rechtssicherheit und auch Rechtsklarheit, und die Kinder dürften durch die Lebensentscheidung ihrer Eltern nicht benachteiligt werden.Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig (FDP) begrüßte, daß mit diesem Gesetzeswerk das Wohl und die berechtigten Ansprüche der Kinder in den Mittelpunkt gerückt würden.Sie müßten dieselben Rechte haben - "ob ihre Eltern bei der Geburt verheiratet waren oder nicht". In einer von großem Ernst getragenen und von Polemik weithin freien Generalaussprache begrüßten die Sprecher aller Fraktionen - mit Ausnahme eines Teils der Bündnisgrünen und der PDS - die Neuregelungen.Roland Pofalla (CDU) sprach von einem "Meilenstein" auf dem Weg zur Sicherung des Kinderswohls.Die ehemalige Familienrichterin Margot von Renesse (SPD) erinnerte daran, daß nunmehr auch Vorstellungen vom familiären Zusammenleben hätten überwunden werden können, die aus dem vorigen Jahrhundert stammen. Die Bündnisgrünen modifizierten in der Debatte ihre Ablehnung.Die Abgeordnete Rita Grießhaber erklärte sich mit der Zielsetzung des Reformwerkes zwar grundsätzlich einverstanden, sie verlangte aber ein klareres gesetzliches Bekenntnis gegen Gewalt in der Erziehung.Das neugestaltete Umgangsrecht schließlich setze nach wie vor zu sehr auf die biologische Abstammung statt auf soziale Bindungen des Kindes.

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