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Politik: Ein Prozess ohne Gewinner

Von Barbara Junge Viel Hoffnung auf einen Erfolg des NPD- Verbotsverfahrens haben die Innenminister nicht mehr. Trotzdem richtet Berlins Innensenator Ehrhart Körting ganz offen einen Appell an das Bundesverfassungsgericht.

Von Barbara Junge

Viel Hoffnung auf einen Erfolg des NPD- Verbotsverfahrens haben die Innenminister nicht mehr. Trotzdem richtet Berlins Innensenator Ehrhart Körting ganz offen einen Appell an das Bundesverfassungsgericht. „Ich glaube, das Gericht hat sich auf einen Nebenkriegsschauplatz begeben“, sagte er dem Tagesspiegel. Mit der Begründetheit des Verbotsverfahrens habe die Debatte um die V-Leute gar nichts zu tun. Beim Karlsruher Gericht lägen offensichtlich falsche Vorstellung vor, mit wem man es bei V-Männern zu tun habe. Das seien keine geschulten Mitarbeiter der Verfassungsschutzämter, sondern Parteianhänger. Zudem, so Körting, müsse das Gericht zur Festellung der Verfassungswidrigkeit der NPD „doch nur den Blick in das Programm der Partei werfen“. Das zeige klar: „Sie steht nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.“

Körting übte indes auch Selbstkritik. Aus „Angst vor dem Bundesverfassungsgericht“ hätten die Antragsteller „aberwitzig viele Details aufgelistet“. Dabei ginge es gar nicht um die vielen „unappetitlichen“ Details, sondern „um einen braunen Sumpf“. Deshalb sagt Körting: „Ich würde es begrüßen, wenn man sich stärker dem zuwenden würde, worum es im Verbotsantrag geht.“

Heute treffen sich die Unions-Innenminister der Länder in Berlin. Auch wenn das NPD-Verbot nicht auf der offiziellen Tagesordnung steht, wird es Thema sein. Am vergangenen Donnerstag hatten sich die SPD-Innenminister beraten. Die Einschätzungen bei beiden Parteien decken sich weitgehend. Man könne fast schon von einer „Lose-lose-Situation sprechen“ heißt es. Kippe das Verfahren, richte das großen Schaden an. Kippe es nicht und Karlsruhe lehne ein Verbot ab, wäre der politische Schaden riesig. Und müssten die Verfassungsschutzämter ihre Quellen alle benennen, sei der langfristige Schaden immens. Nur mit „Fingerspitzengefühl“ sei das Verfahren noch zu retten, sagt ein Experte in Richtung Karlsruhe – wenn sich also das Gericht mit der Anzahl der Quellen zufrieden geben würde.

In einem ausführlichen Schreiben hatten die Innenminister dem Gericht dargelegt, dass „zwingende Geheimnisschutzbelange“ und andere Gründe es nicht ermöglichten, weitere n zu nennen. Bis zum Sonntag, den 28. Juli läuft die interne Frist, sich auf eine endgültige Linie zu einigen.

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