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Politik: Einbürgerung: Ausländer haben Vorbehalte

Von den erleichterten Einbürgerungsbedingungen seit dem 1. Januar 2000 haben die in Deutschland lebenden Ausländer bisher nur zurückhaltend Gebrauch gemacht.

Von den erleichterten Einbürgerungsbedingungen seit dem 1. Januar 2000 haben die in Deutschland lebenden Ausländer bisher nur zurückhaltend Gebrauch gemacht. "Der große Run ist ausgeblieben", sagte ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums in München. Dieser Trend gilt auch bundesweit: Seit der Einführung des neuen Staatsangehörigkeitsrechts wollten rund 200 000 Ausländer Deutsche werden, schätzt Bernd Knopf, Mitarbeiter der Ausländerbeauftragten der Bundesregierung, Marieluise Beck. Das seien 50 Prozent mehr als 1999. Vor einem Jahr hatte Beck jedoch mit einer Million Einbürgerungsanträge gerechnet.

Die Grünen-Politikerin Beck räumte am Freitag im WDR ein, es gebe trotz des neuen Staatsbürgschaftsrechtes noch Vorbehalte bei Ausländern, von den neuen Regelungen Gebrauch zu machen. So gebe es nach wie vor große Barrieren für die Menschen, die Staatsbürgerschaft ihres Heimatlandes abzugeben. Der innenpolitische Sprecher der Grünen, Cem Özdemir, sieht nach vorläufigen Einbürgerungszahlen für 2000 trotz eines weiteren Anstiegs die Erwartungen der Bundesregierung nicht erfüllt.

Nach dem neuen Recht kann Deutscher werden, wer mindestens acht Jahre - früher 15 Jahre - mit gültiger Aufenthaltserlaubnis in Deutschland lebt. Rund die Hälfte der 7,3 Millionen in Deutschland lebenden Ausländer erfülle diese Voraussetzungen, erläuterte Knopf. Doch die erwartete Antragsflut blieb aus, die Stadt Berlin verzeichnete sogar zehn Prozent weniger Einbürgerungswünsche als 1999. Größtes Hindernis auf dem Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit ist für viele Ausländer nach Ansicht von NRW-Innenminister Fritz Behrens (SPD), dass die Doppelstaatlichkeit in der Regel ausgeschlossen ist. Bestätigt wird dies durch eine repräsentative Befragung des Zentrums für Türkeistudien (Essen). Es fand heraus, dass die in Deutschland lebenden Türken zunehmend eine "Doppelidentität" entwickeln und sich Deutschland und der Türkei gleichermaßen verbunden fühlen. Zentrums-Leiter Professor Faruk Sen verlangt deshalb eine Ausweitung der Sonderregelungen für die doppelte Staatsangehörigkeit.

Von Geburt an Deutsche sind seit dem 1. Januar 2000 Ausländer-Kinder, deren Vater oder Mutter sich mindestens seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Das treffe bei der Hälfte der jährlich 100 000 Neugeborenen zu, erklärte Knopf. Rund 50 000 in diesem Jahr geborene Kinder haben also einen "Doppel-Pass" und müssen sich mit Erreichen der Volljährigkeit für eine Staatsangehörigkeit entscheiden.

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