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Politik: Eine Durchsetzung des geplanten Verbots wird laut Justiz und Polizei schwierig, bisher gibt es keine Statistik über Mobiltelefone als Unfallursache

Am 3. Oktober starb die Berliner Tierärztin Karin S.

Am 3. Oktober starb die Berliner Tierärztin Karin S. bei einem Unfall bei Radebrück (Märkisch-Oderland), vermutlich griff sie zu ihrem piepsenden Funktelefon, verlor dabei die Kontrolle über ihren Wagen und prallte gegen einen Baum. Wie viele Unfälle durch Unachtsamkeit beim Telefonieren geschehen, kann die Polizei aber nicht sagen. Die Unfallursache Handy am Steuer wird nicht einmal statistisch erfasst - es sei sehr schwierig, die Handybenutzung als Ursache nachzuweisen, sagte ein Polizeisprecher. Die Durchsetzung eines geplanten Handyverbots hält die Justiz ebenfalls für schwierig.

Selbst im Bundesverkehrsministerium räumt man ein, keinen statistischen Nachweis in der Hand zu haben, dass das Telefonieren am Steuer in den vergangenen Jahren zu einer Häufung von Unfällen geführt hat. Der Vorstoß von Bundesverkehrsminister Reinhard Klimmt (SPD), Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung mit 60 Mark zu ahnden, beruht auf einer Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen, nach der die Unsicherheit beim Fahren mit einem Telefon am Ohr besonders in Ortschaften steigt. Nachgewiesen wurde dies anhand von Versuchen mit Testpersonen. In Auftrag gab diese Studie das Bundesverkehrsministerium. Hintergrund war ein Unfall auf der Autobahn A 66 im November 1996.

Damals hatte der Fahrer eines Golfs bei hoher Geschwindigkeit die Gewalt über seinen Wagen verloren und war gegen die Mittelleitplanke gerast. Vier weitere Fahrzeuge wurden in die Karambolage verwickelt. Der Golffahrer starb noch am Unfallort. Die Polizei hatte anschließend festgestellt, dass der Mann unmittelbar vor dem Unfall telefonieren wollte. Beim Wählen kam er mit seinem nur mit einer Hand gesteuerten Wagen von der Fahrbahn ab.

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass eigentlich jeder, der bereits einmal während der Fahrt am Steuer telefonierte, bestätigen kann: Die Aufmerksamkeit für den Verkehr lässt nach, die Konzentration zwischen Fahrzeug, Verkehr und Telefonat zu teilen, führt zu Fahrfehlern und gefährlichen Situationen. Dennoch hatten bisher auch Gerichte Probleme, nachzuweisen, dass Telefonieren während der Fahrt die Ursache eines Unfalls gewesen ist.

Der langjährige Berliner Verkehrsrichter Peter Fahlenkamp kennt aus seiner Praxis keinen Fall, bei dem jemand nachweislich wegen der Nutzung des Handys am Steuer verurteilt werden konnte. Zwar sei dieses Argument häufig von Unfallgegnern vorgebracht worden, nachgewiesen werden konnte es aber nie. Dabei sieht Fahlenkamp im Paragraphen 23 Straßenverkehrsordnung die gesetzliche Grundlage, um jemanden wegen der Nutzung des Mobiltelefons verurteilen zu können. Dort heißt es: "Der Fahrzeugführer ist verantwortlich, dass seine Sicht und sein Gehör nicht durch die Besetzung, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden."

Für Fahlenkamp besteht kein Zweifel, dass das Telefonieren am Steuer eine Gefährdung bedeuten kann, "weil die Aufmerksamkeit abgelenkt ist." Und auch der Verkehrsexperte der Bündnisgrünen in Berlin, Michael Cramer, plädiert für Freisprecheinrichtungen für Handys in Autos: "Ein Autofahrer braucht beide Hände am Steuer. Selbst einarmige Autofahrer müssen eine vom TÜV abgenommene spezielle Vorrichtung in ihren Wagen einbauen."

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