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Politik: Eingebürgert und wieder ausgebürgert Deutscher Pass schützt nicht vor Staatenlosigkeit

Berlin - Mehmet S. dachte, er sei Deutscher.

Berlin - Mehmet S. dachte, er sei Deutscher. 1997 bewilligten die Behörden den Antrag des dreifachen Vaters: Nach 30 Jahren in Berlin hielt er einen deutschen Pass in Händen. Doch jetzt erfuhr er, dass dieser Pass ungültig ist. Der Grund: Seit 2001 hat Mehmet S. auch wieder einen Pass seines Heimatlandes. Damit verlor er die deutsche Staatsbürgerschaft automatisch – ohne Warnung. So sieht es das reformierte deutsche Staatsangehörigkeitsrecht seit Anfang 2000 vor, das der doppelten Staatsbürgerschaft somit einen Riegel vorschiebt. Wer sich nicht daran hält und über die Hintertür der türkischen Konsulate zum Doppelstaatler wird, darf sich über die Folgen nicht aufregen – könnte man meinen.

Doch Mehmets Fall ist anders: Seinen Antrag auf die türkische Wiedereinbürgerung stellte er 1997 – vor der Reform des deutschen Rechtes. Damals tolerierte die so genannte Inlandsklausel den Besitz zweier Pässe. Davon ging auch Mehmet aus. „Ich habe nur gemacht, was viele meiner Freunde auch gemacht haben“, schimpft er bei einer Informationsveranstaltung der türkischen Gemeinde in Berlin. Seine Kollegen dürfen Deutsche bleiben, weil ihr Antrag noch rechtzeitig vor der Gesetzesänderung bewilligt wurde. Mehmet S. findet das nicht gerecht: „Ich habe keinen Fehler gemacht.“ Er fühlt sich vom deutschen Staat verschaukelt – wie auch das Ehepaar, bei dem der Mann kurz vor Silvester zum Jahrtausendwechsel wieder türkischer Staatsbürger wurde; seine Frau wenige Tage danach. Er darf Deutscher bleiben, sie nicht. Manche haben versucht, durch die Rückgabe des türkischen Passes ihre deutsche Staatsangehörigkeit zu retten. Vergeblich: Jetzt stehen sie als Staatenlose da.

Nach Angaben des türkischen Außenministeriums erhielten seit 2000 insgesamt etwa 50 000 Personen wieder die türkische Staatsbürgerschaft, die sie zuvor aufgeben hatten, um Deutsche zu werden. Vom Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft betroffen sind aber auch Migranten anderer Länder oder Russlanddeutsche. Die meisten erfahren davon nur zufällig – etwa am Zoll oder bei der Registrierung der Geburt eines Kindes.

Was also tun? Die Bundestagsabgeordnete Lale Akgün (SPD) rät, das seit Januar dieses Jahres geltende Zuwanderungsgesetz zu nutzen. Dieses räumt Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft verloren haben, einen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel ein, der ihnen eine erneute Einbürgerung ermöglicht. Allerdings kann das bis zu fünf Jahre dauern, und es werden ausreichende Deutschkenntnisse vorausgesetzt.

Alexander Bürgin

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