zum Hauptinhalt

Eingetragene Partnerschaften: Verfassungsgericht stärkt die Homo-Ehe

Die Schwulen- und Lesbenverbände feiern einen Durchbruch, Grünen-Politiker jubeln, Noch-Justizministerin Brigitte Zypries formulierte es mit feinem Sinn für Prioritäten: „Die von mir und der SPD immer geforderte Gleichstellung“ müsse nun auch im Beamten- und Steuerrecht erfolgen.

Berlin - Den Anlass bildet ein am Donnerstag veröffentlichter Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu der seit Jahren währenden Diskussion um die Rechte von Homo-Lebenspartnerschaften.

Diesmal hatten die Richter über Regeln der Hinterbliebenenversorgung im öffentlichen Dienst zu urteilen. Geklagt hatte ein Mann aus Hamburg, der bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zusatzversichert ist. Seit acht Jahren lebt er in einer eingetragenen Partnerschaft. Der Mann sah sich diskriminiert weil die VBL ihn nicht in die Steuerklasse III für Verheiratete einstuft. Die spätere Rente wird so um 74 Euro monatlich niedriger ausfallen. Außerdem hat im Todesfall sein Partner keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Über die VBL erwerben vier Millionen Arbeitgeber und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes eine Zusatzversorgung, die die gesetzliche Rente ergänzt.

Der Bundesgerichtshof befand es 2007 noch für gerechtfertigt, homosexuelle Lebenspartner hier schlechter zu stellen. Sein Argument: Eheleute hätten typischerweise Kinder, und wer Kinder hat, müsse mit Lücken in der Erwerbsbiografie rechnen, weshalb die Ehe bei der Versorgung zu bevorzugen sei.

Eine Begründungsstrategie, der sich auch das Verfassungsgericht noch im vergangenen Jahr bediente, als es um den beamtenrechtlichen Familienzuschlag ging. Damals aber hatte eine Kammer des Zweiten Senats entschieden, jetzt legte der Erste Senat unter Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier selbst die Maßstäbe an: „Nicht in jeder Ehe gibt es Kinder. Es ist auch nicht jede Ehe auf Kinder ausgerichtet. Ebenso wenig kann unterstellt werden, dass in Ehen eine Rollenverteilung besteht, bei der einer der beiden Ehegatten deutlich weniger berufsorientiert wäre.“ Mit diesen Worten gehen die Karlsruher Richter tatsächlich einen großen Schritt in Richtung Gleichstellung. Schon vor einigen Jahren hatte man sich von einem „Abstandsgebot“ verabschiedet, dass gemäß dem Grundrechtsschutz der Ehe andere Lebensformen auf Abstand gehalten werden müssten.

Trotzdem hatte sich in Politik und Justiz die Möglichkeit, Kinder in die Welt zu setzen, als Begründung für Privilegien gehalten. Das Gericht zitiert nun eine Studie, derzufolge aktuell 2200 Kinder in 13 000 Homo-Ehen lebten, meist mit Frauen. Prozentual lebten zwar viel mehr Kinder in traditionellen Ehen, doch sei der Kinderanteil „keineswegs vernachlässigbar“. Alle Konstellationen der Hetero-Ehe seien auch bei Homosexuellen zu finden – bis hin zur „Versorgerehe“, bei dem ein Elternteil zu Hause bleibt.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false