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Politik: Einigung auf verändertes Versammlungsrecht

Die Regierung und die Union haben sich im Bundestag auf die geplante Verschärfung des Versammlungsrechts verständigt. Danach sollen die Bundesländer künftig selbst Orte oder Gedenkstätten festlegen können, an denen Neonazi-Aufmärsche verboten werden.

Berlin (08.03.2005, 16:31 Uhr) - Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßte letzte Änderungen an den rot-grünen Gesetzentwürfen, wie ihr innenpolitischer Sprecher Hartmut Koschyk der dpa sagte. Nach einer Expertenanhörung am Vortag hatten sich Koalition und Union auf abermalige Korrekturen der Gesetzentwürfe verständigt. Die Gesetze sollen bereits am Freitag im Bundestag verabschiedet werden. Die FDP lehnt die Gesetzesänderungen als überflüssig ab.

Nach den jetzt verabredeten Änderungen wird im Versammlungsgesetz nur das Holocaust-Mahnmal in Berlin als Ort genannt, an dem Neonazi-Aufmärsche verboten werden sollen. Entgegen dem bisherigen Entwurf soll jetzt aber eine Öffnungsklausel in das Gesetz eingefügt werden, wonach die Bundesländer per Landesgesetz weitere Orte festlegen können. Die Verbote sollen für Demonstrationen gelten, die die Würde der Nazi-Opfer zu beeinträchtigen drohen, teilte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, mit. Strittig ist, ob mit dem geänderten Gesetz auch die alljährlichen Umzüge von Neonazis zum Gedenken an den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß im bayerischen Wunsiedel unterbunden werden können.

Einig ist man sich jetzt auch über eine schärfere Fassung des Volksverhetzungsparagrafen 130. Der neue Passus lautet: «Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in Versammlungen den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.» Diese Formulierung geht laut Koschyk auf einen Vorschlag des Vorsitzenden Richters am Bundesgerichtshof (BGH), Armin Nack, zurück. Der in einem ersten Entwurf noch enthaltene Begriff des «Verharmlosens» von Nazi-Untaten taucht nicht mehr auf. Juristen hielten ihn strafrechtlich für zu unbestimmt.

Zusätzlich zu diesen Verschärfungen will die Union weiterhin den befriedeten Bezirk um den Bundestag auf das Brandenburger Tor ausweiten. Die Union will es jetzt aber bei der geltenden Gesetzeslage belassen. Danach sind Versammlungen im befriedeten Bezirk grundsätzlich erlaubt, wenn sie nicht verboten werden. Ursprünglich wollte die Union mit ihrem Gesetzesvorschlag die früher in Bonn geltende Bannmeile auch wieder in Berlin einführen, wonach Versammlungen grundsätzlich verboten sind. Ihren von den Grünen weiterhin abgelehnten Vorschlag will die Union zusammen mit der Verschärfung des Versammlungs- und Strafrechts am (morgigen) Mittwoch im Innenausschuss des Bundestages beraten lassen. Koschyk versicherte allerdings: «Wir werden die Zustimmung zum Versammlungsrecht an der Frage des Brandenburger Tors nicht scheitern lassen.»

Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz wie auch Unions-Fraktions-Vize Wolfgang Bosbach (CDU) zeigten sich indessen in der «Netzeitung» überzeugt, dass der geplante NPD-Aufmarsch am 8. Mai am Brandenburger Tor in Berlin verhindert werden kann. Er habe keine Zweifel daran, dass der Aufmarsch nicht stattfinden werde, so Wiefelspütz.

Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Max Stadler, sagte, es gebe keine zwingende Gründe für Änderungen. Der geplante NPD-Aufmarsch am 8. Maiin Berlin könne schon nach geltendem Recht verboten werden.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte die bevorstehenden Gesetzesänderungen als einen Schritt in die richtige Richtung. «Unsere Demokratie muss sich mit allen Mitteln gegen den Rechtsextremismus wehren.» Die Polizei habe jetzt mehr Möglichkeiten, ohne verwaltungsgerichtliches Gezerre rechtsextremistische Aufmärsche zu verbieten, sagte GdP-Chef Konrad Freiberg. (tso) ()

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