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Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU).

© dpa/ Carsten Koall

Einigung zwischen SPD und Union: Seehofer zufrieden mit Neuregelung zum Familiennachzug

Ab August sollen 1000 Menschen pro Monat nachkommen können. "Ich denke, wir haben eine sehr vernünftige Lösung gefunden", sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer am Mittwoch.

Bundesinnenminister Horst Seehofer ist zufrieden mit der Neuregelung des Familiennachzugs. „Ich denke, wir haben eine sehr vernünftige Lösung gefunden“, sagte der CSU-Chef am Mittwoch in Berlin. Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus sollen vom 1. August an wieder Angehörige zu sich nach Deutschland holen dürfen. Eine entsprechende Änderung im Aufenthaltsgesetz verabschiedete das Bundeskabinett. Bei den Beratungen dazu im Bundestag dürfte es reichlich Gegenwind von der Opposition geben.

Aktuell dürfen Flüchtlinge mit eingeschränktem (subsidiärem) Schutzstatus - darunter sind viele Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien - nur in seltenen Ausnahmefällen Angehörige nach Deutschland holen. Die Neuregelung sieht jetzt vor, dass ihre Ehepartner und minderjährigen Kinder demnächst wieder kommen dürfen. Auch Eltern von unbegleitet in Deutschland lebenden minderjährigen Flüchtlingen mit diesem zeitlich begrenzten Status könnten dann einen Visumsantrag stellen. Pro Monat sollen aber nur 1000 Angehörige einreisen dürfen. Gegenwärtig liegen an deutschen Auslandsvertretungen bereits 26.000 Termingesuche von Angehörigen subsidiär Schutzberechtigter vor.

In der Anfangsphase - für fünf Monate - soll darüber hinaus ein nicht ausgeschöpftes Kontingent von einem Monat auf den folgenden übertragen werden können. Auch sogenannte Gefährder können in begründeten Ausnahmefällen, wenn sie glaubhaft von einem sicherheitsgefährdenden Handeln Abstand nehmen, Familiennachzug beantragen.

26.000 Angehörige stellen Terminanfragen

Drei Monate vor Inkrafttreten neuer gesetzlicher Regelungen zum Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränkter Bleibeperspektive haben rund 26.000 Angehörige Terminanfragen an Deutschlands Auslandsvertretungen gerichtet, um Visa-Anträge einzureichen. Das geht laut einem Bericht der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine FDP-Anfrage hervor.

Hilfswerke und die beiden großen Kirchen kritisieren die geplante Neuregelung. Sie missachte den verfassungs- als auch völker- und europarechtlich verbürgten Schutz von Ehe und Familie.

Laut der „Rheinischen Post“ werden die meisten Familiennachzüge nach wie vor bei Flüchtlingen mit besserer Bleibeperspektive genehmigt. Allein die Zahl der Syrer, die als nahe Angehörige nach Deutschland nachziehen durften, stieg den Angaben zufolge von 21.376 im Jahr 2015 auf 40.725 im vergangenen Jahr. Seit 2013 erteilte das Auswärtige Amt weltweit knapp 390.000 Visa zum Familiennachzug.

FDP-Innenexpertin Linda Teuteberg forderte auf Grundlage dieser Zahlen eine zügige Antragsbearbeitung und konsequente Rückführung abgelehnter Bewerber. Dies sei die „notwendige Kehrseite eines funktionierenden Asylsystems“, sagte Teuteberg. Nur so könne die „Herkulesaufgabe“ gelingen, Hunderttausende zu integrieren, die jetzt schon hier seien und ihre Angehörigen nachholen dürften. (Reuters, KNA)

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