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Politik: Eins für alle

Von Robert von Rimscha Seit 1953 gibt es die Behörde. Seit Dienstag hat sie neue Aufgaben – und einen neuen n.

Von Robert von Rimscha

Seit 1953 gibt es die Behörde. Seit Dienstag hat sie neue Aufgaben – und einen neuen n. Das Nürnberger „Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge“ ist jetzt das „Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“. Es ist die erste größere Veränderung nach der Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes im Frühjahr. 2300 Mitarbeiter unter Albert Schmid – einst SPD-Fraktionschef im Münchner Landtag – hoffen nun auf ein besseres Image ihrer Behörde. Innenminister Otto Schily (SPD) sprach bei der Eröffnung von „ Kompetenzzentrum“ und einer der bedeutendsten Behörden der Bundesrepublik. Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) warf Schily dagegen „falsches Selbstlob“ vor, weil das Amt die „krassen Integrationsmängel“ des Gesetzes nicht beheben könne.

Die Zuwanderungs-Kommission unter Rita Süssmuth hatte bereits im Sommer 2001 die „Einrichtung einer neuen Bundesoberbehörde“ vorgeschlagen, die „Bundesamt für Zuwanderung und Integration“ heißen sollte. Die Kompetenzen von elf Ministerien und Behörden sollten hier zusammengefasst werden.

Das Innenministerium war für Spätaussiedler zuständig. In seinem Geschäftsbereich befanden sich die Nürnberger, die Flughafenverfahren durchführten und über Abschiebungshindernisse entschieden, sowie das Bundesverwaltungsamt, das sich um Spätaussiedler-Verteilung, jüdische Zuwanderer, Einbürgerungen und das Ausländerzentralregister kümmerte. Weitere Kompetenzen hatten das Auswärtige Amt (Visaverfahren), das Arbeitsministerium (Integrationsmaßnahmen), die Bundesanstalt für Arbeit (Arbeitsgenehmigungen), die Ausländerbeauftragte (Integrationsprojekte), der Aussiedlerbeauftragte, die Länder, die Ausländerbehörden und die Kommunen und Kreise. Süssmuth attestierte dem Behördendschungel „Undurchschaubarkeit“. Eine einzige Behörde sollte Aufenthalt und Arbeitsaufnahme genehmigen – und später eine Einbürgerung durchführen. Im November 2001 war aus den Süssmuth-Ideen, Vorschlägen der SPD, Grünen-Konzepten und nach langen Gesprächen mit der Union ein rot-grüner Gesetzentwurf geworden.

Zentral ist die Durchführung des Auswahlverfahrens bei der „Punkte“-Zuwanderung. Nach kanadischem Vorbild wird festgelegt, wer aufgrund von Alter, Beruf, Sprachkenntnissen und deutschen Kontakten zugelassen wird. Dieses Auswahlverfahren ist aber nur eine Möglichkeit. Das Migrationsamt, die Bundesanstalt für Arbeit und ein Beraterstab legen zuvor eine Einwandererzahl fest. In wirtschaftlich flauen Zeiten kann auf die Punkte-Zuwanderung verzichtet werden. Schily kündigte an, auf Jahre hinaus werde sie nicht gebraucht werden. Hier setzt die Kritik der Union an: Wozu ein Instrument schaffen, das nicht benutzt werde?

Das Migrationsamt koordiniert zudem die Informationen über Wirtschaftsmigranten zwischen allen beteiligten Stellen. Es verteilt Flüchtlinge auf die Länder und entwickelt die Integrationskurse, also einen Basissprach- und einen Orientierungskurs, der in deutsche Politik und Geschichte einführt. Außerdem wird beim neuen Bundesamt ein „Bundesinstitut für Bevölkerungs- und Migrationsforschung“ eingerichtet.

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