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Einwanderung: Länder wollen Regelungen zur Einbürgerung

Die Länder treiben die geplante Verschärfung der Einbürgerungsvoraussetzungen in Deutschland voran. Zukünftig sollen nur diejenigen die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, die die deutsche Sprache hinreichend beherrschen.

Berlin - Der Bundesrat brachte einen entsprechenden Gesetzentwurf zahlreicher unions-geführter Länder sowie der rheinland-pfälzischen SPD-Regierung beim Bundestag ein. Mit dem Gesetzentwurf, der sich auf einen Beschluss der Innenministerkonferenz vom Mai 2006 bezieht, soll auch die unterschiedliche Einbürgerungspraxis der Länder vereinheitlicht werden.

Danach sollen Einbürgerungsbewerber künftig nachweisen, dass sie über "staatsbürgerliches Grundwissen" verfügen, Grundsätze und Werte der deutschen Verfassungsordnung kennen und bislang rechtstreu in der Bundesrepublik gelebt haben. Dabei soll eine Einbürgerung in der Regel ausgeschlossen sein, wenn der Bewerber zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen oder zu mehr als drei Monaten Haft verurteilt worden war.

Werteordnung als Grundlage

Der von Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, dem Saarland und Baden-Württemberg eingebrachte Entwurf enthält auch Vorschläge für die Zeremonie der Einbürgerung. So wird zum Beispiel ein feierlicher Rahmen bei der Überreichung der Urkunde und die Ablegung eines Eides oder feierlichen Bekenntnisses vorgeschlagen. Es dürften nur Ausländer eingebürgert werden, die in die deutsche Gesellschaft integriert sind und die grundgesetzliche Werteordnung als verbindliche Grundlage für das Leben in Deutschland anerkennen, hieß es zur Begründung. Dazu gehörten die Bejahung der Demokratie ebenso wie die Glaubens- und Religionsfreiheit, die Meinungs- und Pressefreiheit und die Gleichstellung von Mann und Frau.

In der Debatte betonte Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU), mit der angestrebten Neuregelung würden Mängel im geltenden Einbürgerungsrecht beseitigt. Künftig solle nur noch jemand die deutsche Staatsangehörigkeit beanspruchen können, "der unsere Rechts- und Werteordnung anerkennt und in die deutsche Gesellschaft integriert ist". (tso/ddp/AFP)

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