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Politik: Einwanderungspolitik: CDU will nun doch keine Quote beim Familiennachzug

Die CDU rückt nun doch von ihrer bisherigen Forderung ab, auch den Familiennachzug von Einwanderern mit einer Quote zu versehen. "Eine feste Quotierung wird es mit uns nicht geben", sagte der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach am Rande der abschließenden Tagung der Einwanderungs-Kommission seiner Partei.

Die CDU rückt nun doch von ihrer bisherigen Forderung ab, auch den Familiennachzug von Einwanderern mit einer Quote zu versehen. "Eine feste Quotierung wird es mit uns nicht geben", sagte der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach am Rande der abschließenden Tagung der Einwanderungs-Kommission seiner Partei. Am vergangenen Mittwoch hatte Kommissionsleiter Peter Müller den Mitgliedern einen 90-seitigen Entwurf vorgelegt, über den seit Freitag beraten wird.

Darin hatte es noch geheißen, dass beim Familiennachzug die gegenwärtige Zahl von 70 000 pro Jahr nicht überschritten werden dürfe. Daher solle es für die Familienangehörigen jährliche Kontingente geben. "Die festen Kontingente sind nun vom Tisch", sagte Bosbach dem Tagesspiegel. Auch von "fixen Zahlen" wie den 70 000 werde am Ende nichts im CDU-Papier stehen. Die Müller-Kommission sei zu dem Schluss gekommen, dass der Artikel 6 des Grundgesetzes eine solche Quotierung verbiete. Darin heißt es, dass die Familie unter dem "besonderen Schutze der staatlichen Ordnung" stehe und Kinder nicht gegen den Willen der Eltern von der Familie getrennt werden dürfen. Allen Arbeitsmigranten sollte es selbstverständlich erlaubt sein, ihre "Kernfamilie" mit nach Deutschland zu bringen, sagte Bosbach. Nach wie vor soll jedoch die Zuwanderung sonstiger Verwandter nur in Ausnahmefällen gestattet werden.

Die CDU will ihr endgültiges Einwanderungskonzept am Donnerstag vorstellen. Am Samstagnachmittag wurde vor allem ein Punkt aus dem Bereich des Asylrechts noch heftig diskutiert. Der CDU-Menschenrechtsexperte Christian Schwarz-Schilling hatte gefordert, auch nichtstaatliche und geschlechtsspezifische Verfolgung als Asylgründe in das Papier aufzunehmen. Beide Punkte sind bisher weder im geltenden Asylrecht noch im Entwurf der CDU enthalten. Das Ergebnis der Diskussion sei noch völlig offen, sagte Bosbach am frühen Abend.

Markus Feldenkirchen

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