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Politik: EKD ist enttäuscht vom Papstbesuch Synode debattiert über kirchliches Arbeitsrecht

Magdeburg - Sechs Wochen nach dem Besuch des Papstes im Augustinerkloster in Erfurt hat der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) eine kritische Bilanz der Begegnung gezogen. „Man darf nicht schönreden, was nicht schön war“, sagte der rheinische Präses Nikolaus Schneider bei der Eröffnung der Tagung der EKD-Synode am Sonntag in Magdeburg.

Magdeburg - Sechs Wochen nach dem Besuch des Papstes im Augustinerkloster in Erfurt hat der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) eine kritische Bilanz der Begegnung gezogen. „Man darf nicht schönreden, was nicht schön war“, sagte der rheinische Präses Nikolaus Schneider bei der Eröffnung der Tagung der EKD-Synode am Sonntag in Magdeburg. Die nichtöffentliche Begegnung der katholischen und evangelischen Delegationen im Augustinerkloster sei zwar von einem „geschwisterlichen Geist“ geprägt gewesen, doch die öffentliche Predigt von Benedikt XVI. in der Klosterkirche habe „enttäuscht“ und „verletzt“. „Brennende Fragen des ökumenischen Dialogs wurden gar nicht oder nur missverstehend und missverständlich angesprochen.“

Der Papst hatte den Protestanten unter anderem vorgehalten, sie hätten von ihm ökumenische „Gastgeschenke“ erwartet, was er als völlig unangemessen zurückwies. Man habe keine Gastgeschenke erwartet, sagte Schneider, wohl aber inhaltliche Impulse. „Doch konkrete und ermutigende Anstöße für die ökumenisch-theologische Weiterarbeit in den Fragen des Amts- und Kirchenverständnisses blieben aus.“ Dennoch werde man sich nicht beirren lassen und die Beziehungen zur katholischen Kirche weiter pflegen. Im Hinblick auf das 500. Reformationsjubiläum 2017 wolle man die Reformationsgeschichte gemeinsam aufarbeiten und die Erinnerung an 450 Jahre Kampf zwischen den Kirchen zu „heilen“ versuchen.

Die Synode ist das oberste Kirchenparlament der evangelischen Kirche in Deutschland. Kontroverse Debatten werden für diesen Montag erwartet, wenn es um eine Reform des kirchlichen Arbeitsrechts geht. Das Grundgesetz ermöglicht den Kirchen einen Sonderweg. Er schließt Streiks und den Einfluss der Gewerkschaften bei der Aushandlung von Tarifen aus. Stattdessen legen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in den sozialen Einrichtungen der Kirchen in paritätisch besetzten Kommissionen das Tarifrecht einvernehmlich fest. Trotz der guten Absichten hat es im Diakonischen Werk in den vergangenen Jahren immer wieder Fälle von Lohndumping gegeben. Am Freitag hatten 1500 Kirchenmitarbeiter zusammen mit der Gewerkschaft Verdi in Magdeburg für die Einführung klassischer Tarifverträge demonstriert. Schneider verteidigte am Sonntag den Status quo. Das Streikrecht sei zwar ein Grundrecht, aber genauso sei es ein Grundrecht, dass die Kirchen hier ihren eigenen Weg gehen, sagte er. Claudia Keller

Claudia Keller

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