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Politik: EKD-Synode: Höchstes gesetzgebendes Organ der Evangelischen Kirche in Deutschland

Die Synode (Griech. Zusammenkunft) ist das höchste gesetzgebende Organ der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

Die Synode (Griech. Zusammenkunft) ist das höchste gesetzgebende Organ der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Sie tagt in der Regel einmal im Jahr. Die derzeit 120 Synodalen werden für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt. 100 von ihnen wurden von den insgesamt 24 Landeskirchen delegiert, 20 direkt vom Rat der Evangelischen Kirche (EKD) berufen. Sie vertreten zusammen etwa 27 Millionen evangelische Christen in Deutschland.

Die erste Synode tagte 1948, im Gründungsjahr der EKD. Der "Bundestag der Kirche" verabschiedet Gesetze (Kundgebungen) der evangelischen Kirche zu politischen und innerkirchlichen Fragen sowie den jährlichen Etat. Präses der Synode ist seit 1985 der Jurist Jürgen Schmude (Moers), der somit auch dem 15-köpfigen Rat der EKD angehört. Der Rat, also die "Kirchenregierung", ist die Vertretung der EKD nach außen. Ratsvorsitzender ist seit 1997 der rheinische Präses Manfred Kock. Schwerpunkt der diesjährigen Tagung der Synode ist die Ökumene, das Verhältnis der christlichen Kirchen und Konfessionen zueinander.

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