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Roderich Egeler stellt klar: Auch Doppelstaatler dürfen nicht zweifach wählen.

© dpa

Endgültige Ergebnisse Europawahl 2014: Egeler verurteilt doppelte Stimmabgabe

Knapp einen Monat nach der Europawahl mahnt der Bundeswahlleiter Egeler Doppelstaatler, sich für ein Land, in dem sie wählen wollen, zu entscheiden. Das endgültige Wahlergebnis bekräftigt den Sieg der Union.

Bundeswahlleiter Roderich Egeler hat sich besorgt über die Möglichkeit der doppelten Stimmabgabe bei Europawahlen gezeigt und "dringenden Handlungsbedarf des Gesetzgebers" angemahnt. Regelungen zur Ausübung des Wahlrechts durch Doppelstaatler sähen weder die europäischen noch die deutschen Rechtsgrundlagen vor, unterstrich Egeler nach Bundestagsangaben am Freitag bei einer Sitzung des Bundeswahlausschusses. Als Konsequenz plädierte der Bundeswahlleiter für eine Entscheidungspflicht für Doppelstaatler: Sie sollten sich vor der Wahl klar entscheiden müssen, in welchem Land sie wählen wollten.

Die Debatte um unzulässige Doppelabstimmungen bei der Europawahl am 25. Mai hatte der Chefredakteur der Wochenzeitung "Die Zeit", Giovanni di Lorenzo, in Gang gesetzt. Der Journalist hatte am Wahlabend in der ARD bekannt, zweimal gewählt zu haben - als deutscher Staatsbürger in einer Hamburger Wahllokal und ein weiteres Mal als italienischer Staatsbürger im italienischen Konsulat.

Doppelte Stimmabgabe, eine Verletzung des geltenden Wahlrechts

Egeler betonte, die doppelte Stimmabgabe im Wahlgebiet der EU stelle eine Verletzung des geltenden Wahlrechts dar. Seine Recherchen hätten ergeben, dass in fünf EU-Mitgliedstaaten eine automatische Aufnahme der im Ausland lebenden Staatsangehörigen in die dortigen Wählerverzeichnisse erfolge - darunter auch in Italien. Unter jenen Mitgliedstaaten, in denen die Eintragung als im Ausland lebender Staatsangehöriger in das Wählerverzeichnis beantragt werden müsse, gebe es fünf Staaten, in denen die einmal erfolgte Eintragung über mehrere Jahre oder sogar unbegrenzt fortgeschrieben werde.

Demzufolge übersende der überwiegende Teil dieser Mitgliedstaaten den im Ausland lebenden Staatsangehörigen offenbar automatisch die Wahlunterlagen, unterstrich Egeler. Der Bundeswahlleiter betonte, er wolle die Gruppe der Doppelstaatler nicht dem Generalverdacht missbräuchlichen Wahlverhaltens aussetzen. Allerdings fehle derzeit ein System, das die doppelte Stimmabgabe verhindere.

Wahlergebnisse in endgültiger Form

Desweiteren gab Egeler auch das endgültige Wahlergebnis bekannt: Die Union hat trotz leichter Verluste die Europawahl 2014 in Deutschland gewonnen. CDU und CSU holten insgesamt laut endgültigem Ergebnis zusammen 35,3 Prozent der Stimmen. Das ist ein Minus von 2,6 Prozentpunkten im Vergleich zur Wahl 2009.
Die SPD legte auf 27,3 Prozent zu (+ 6,5). Die Grünen verzeichneten 10,7 Prozent (- 1,4). Die Linke kam auf 7,4 Prozent (- 0,1). Die FDP stürzte auf 3,4 Prozent ab (- 7,6). Die AfD erreichte bei ihrer ersten Europawahl 7,1 Prozent. Damit wurde das vorläufige amtliche Endergebnis im Wesentlichen bestätigt.

Die Union kommt damit auf 34 Sitze, die SPD auf 27. Die Grünen schicken 11 Abgeordnete ins Parlament, Linke und AfD jeweils 7. Die FDP ist mit drei Mitgliedern vertreten. Für Deutschland sind im neuen EU-Parlament insgesamt 96 der 751 Plätze reserviert. Die Wahlbeteiligung war mit 48,1 Prozent deutlich höher als noch vor fünf Jahren (43,3). (dpa/afp)

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