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Am Montag hat das Kabinett ein halbes Dutzend Energiegesetze und diverse Eckpunktepapiere zur Energiewende beschlossen. Das Bild zeigt die drei zuständigen Minister Ramsauer, Rösler und Röttgen (v. l.).

©  Axel Schmidt/dapd

Energiewende: Atomausstieg in fünf Etappen

Das Kabinett besiegelt die Beschlüsse zur neuen Energiepolitik – die zuständigen Minister aus der CDU, CSU und FDP sind unterschiedlich stolz auf sich.

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Berlin - Ob sie stolz seien auf ihre Atomwende, hat einer die drei Minister gefragt da oben auf dem Podium der Bundespressekonferenz. Bei Peter Ramsauer erübrigt sich die Antwort, weil der Verkehrsminister von der CSU praktisch immer stolz ist, wenn er mittun darf. Bei Norbert Röttgen erübrigt sie sich eigentlich auch. Der Umweltminister hat das Gesetzespaket, das das Bundeskabinett am Montag beschlossen hat, schließlich gerade als „Meilenstein“, „Pionierprojekt“ sowie „von nicht zu überschätzender positiver Bedeutung“ gepriesen. Jetzt wiegt der CDU-Mann kurz den Kopf, stolz – ja doch, schon: „Wir können alle stolz darauf sein.“ Bleibt Philipp Rösler. „Ich glaube, man sollte erst stolz sein, wenn man das Ziel erreicht hat“, sagt der Wirtschaftsminister und FDP-Chef.

Die feine Abstufung auf der Skala des Stolzes spiegelt recht gut die feinen Unterschiede wider, mit denen die Koalitionspartner auf ihr Werk blicken. Rösler hat in den internen Verhandlungen versucht, das Tempo des Atomausstiegs zu dämpfen, ist aber stets am vereinten Widerstand von CDU und CSU gescheitert. Jetzt ist es der FDP-Politiker, der mehrfach an die Zielvorgaben „Bezahlbarkeit“ und „Versorgungssicherheit“ erinnert, die es während der Abschaltphase bis 2022 einzuhalten gelte. Röttgen hingegen ist jetzt schon am Ziel. Nach einer politisch kostspieligen Irrschleife über die Laufzeitverlängerung ist die Union jetzt da, wo der Umweltminister sie immer schon haben wollte: Im breiten gesellschaftlichen Mainstream gegen die Atomkraftnutzung.

Am Montag hat das Kabinett den Weg zum Ausstieg konkret festgelegt: Die sieben ältesten Atomkraftwerke und das seit 2009 stillstehende Akw Krümmel gehen nach dem Inkrafttreten der 13. Atomgesetznovelle nicht mehr ans Netz. Theoretisch könnten die Anlagen jedoch zwischen dem Ende des Moratoriums und dem Inkrafttreten des Gesetzes noch einmal in Betrieb gehen. Die nicht verbrauchten Strommengen dieser acht Atomkraftwerke sowie des nur 100 Tage betriebenen Meilers Mühlheim-Kärlich dürfen auf andere Reaktoren übertragen werden. Zum Beispiel auf das Atomkraftwerk Grafenrheinfeld, das über Strommengen bis etwa 2014 verfügt. Es soll zum 31. Dezember 2015 stillgelegt werden. Als nächstes folgt zwei Jahre später das Atomkraftwerk Gundremmingen B und weitere zwei Jahre später, Ende 2019, das Atomkraftwerk Philippsburg 2. Ende 2021 gehen dann die Meiler Grohnde, Gundremmingen C und Brokdorf vom Netz und zuletzt Ende 2022 Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2. Ob die Betreiber der Atomkraftwerke gegen die Begrenzung der Laufzeit klagen werden und mit welchen Aussichten, ist noch offen. Allerdings dürften Ende 2022 noch Akw-Strommengen übrig bleiben. Ob dafür Entschädigungen gezahlt werden sollen, ist der Atomgesetznovelle nicht zu entnehmen.

Das Kabinett folgt der FDP-Forderung nach einer nuklearen Kaltreserve, die bis zum Ende des Winters 2013 vorgehalten werden soll. Die Kosten dafür werden die Stromkunden tragen. Experten rechnen mit rund 50 Millionen Euro für ein Jahr. Im Energiewirtschaftsgesetz wird zudem geregelt, dass auch eventuelle Nachrüstkosten vergütet werden müssen, ebenfalls auf Kosten der Stromkunden. Allerdings kommt diese Kaltreserve nur dann zum Tragen, wenn die Bundesnetzagentur nach einer zweiten Studie über die Kaltreserven noch immer der Meinung sein sollte, dass die Netzstabilität an einem kalten windstillen und sonnenlosen Wintertag in Süddeutschland womöglich nicht garantiert werden kann. Da inzwischen zahlreiche Expertisen vorliegen, die nahelegen, dass die konventionelle Kaltreserve ausreicht, könnte auch die Bundesnetzagentur zu diesem Schluss kommen. Dann hat sich die nukleare Kaltreserve womöglich doch noch erledigt. Zum Thema Endlagerung soll bis Jahresende ein Gesetzentwurf vorliegen.

Neben dem eigentlichen Atomausstieg hat das Kabinett über eine Vielzahl von Gesetzentwürfen und Eckpunktepapieren abgestimmt. Dazu gehört die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG), die drei Ziele hat: Zum einen soll der Bau von Offshore-Windparks in Gang kommen. Deshalb haben die bundeseigene KfW-Bank und das Umweltministerium ebenfalls am Montag ein Fünf-Milliarden-Euro-Förderprogramm für Windparks im Meer freigegeben. Im EEG soll die Vergütung für Offshore-Windstrom stark steigen. Ebenfalls steigen sollen die Vergütungen für Strom aus Erdwärme und Wasserkraft. Sinken soll sie dagegen für Windstrom an Land, für Solarstrom und Strom aus Biogasanlagen. Das zweite Ziel des Gesetzes ist die Marktintegration von EEG-Strom. Allerdings wird das bisher einzig verfügbare Instrument dafür, das sogenannte Grünstromprivileg so unattraktiv, dass es wohl kaum mehr in Anspruch genommen werden dürfte. Dafür hofft die Regierung auf eine Marktprämie, die allerdings eher Mehrkosten verursachen dürfte. Das dritte Ziel der EEG-Novelle ist es, den derzeitigen Aufschlag auf den Strompreis bei 3,5 Cent pro Kilowattstunde zu halten. Einen beschleunigten Ausbau soll es nicht geben.

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