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Brunsbüttel

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Energiewirtschaft: Keine Verlängerung für Brunsbüttel

Der Energiekonzern Vattenfall hat geklagt und nun verloren: Die Laufzeit des Atommeilers in Brunsbüttel darf nicht verlängert werden - das entschied ein Gericht in Schleswig.

Die Laufzeit des Atomkraftwerks Brunsbüttel darf nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig nicht mit Reststrommengen aus Mülheim-Kärlich verlängert werden. "Wir können uns dem Wortlaut des Gesetzes nicht verschließen, auch wenn es unklar ist", sagte der Richter. Diese Übertragungsmöglichkeiten von Strommengen seien im Gesetz eingeschränkt worden.

Das Bundesumweltministerium hatte einen Antrag des Betreibers Vattenfall abgelehnt, Strommengen des stillgelegten Kraftwerks Mülheim-Kärlich auf den 30 Jahre alten Meiler Brunsbüttel zu übertragen. Gegen diese Entscheidung hatte Vattenfall geklagt. Nach Pannen ist der Reaktor in Brunsbüttel seit dem Sommer 2007 nicht mehr am Netz.

Grundlage des Urteils sei das Gesetz, in dem die Atomkraftwerke aufgeführt seien, auf die die Strommengen übertragen werden dürfen. Dennoch sei Mülheim-Kärlich ein Sonderfall. "Wir haben Revision zugelassen, weil man auch anderer Meinung sein kann", betonte der Richter. Vattenfall-Sprecher Ivo Banek kündigte an: "Wir werden das Urteil durch das Bundesverwaltungsgericht überprüfen lassen." (tsf/dpa )

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