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Politik: Enteignung durch Bodenreform ist endgültig

Straßburg/Berlin Die Bundesrepublik muss die Opfer sowjetischer Enteignungen nicht höher entschädigen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am Mittwoch in einem Urteil zur Bodenreform entschieden, die Zahlungen deutlich unterhalb des Verkehrswerts der Grundstücke verstießen nicht gegen das Eigentumsrecht der Menschenrechtskonvention.

Straßburg/Berlin Die Bundesrepublik muss die Opfer sowjetischer Enteignungen nicht höher entschädigen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am Mittwoch in einem Urteil zur Bodenreform entschieden, die Zahlungen deutlich unterhalb des Verkehrswerts der Grundstücke verstießen nicht gegen das Eigentumsrecht der Menschenrechtskonvention. Geklagt hatten Alteigentümer, nachdem sie mit ihrem Begehr vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert waren. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) begrüßte das Urteil, die streitigen Rechtsfragen seien nun „abschließend geklärt“. Klägeranwältin Sylvia Maltzahn sagte dem Tagesspiegel, das Urteil sei „politisch motiviert“. Sie kündigte an, die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen anzurufen.neu

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