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Politik: Entfernungspauschale: Mehr für alle

Vom 1. Januar an können, wenn der Bundesrat am 21.

Vom 1. Januar an können, wenn der Bundesrat am 21. Dezember zugestimmt hat, nicht nur Autofahrer und Bahnnutzer, sondern auch Radfahrer und Fußgänger ihren Weg zum Arbeitsplatz steuermindernd geltend machen. Die neuen Pauschalsätze: 70 Pfennig je Kilometer und Tag bis zu einer Distanz zwischen Wohnraum und Arbeitsplatz von 10 Kilometern, darüber 80 Pfennig. Allerdings gilt eine Höchstgrenze von 10 000 Mark. Wer darüber liegt, muss Nachweise liefern. Den Berechnungen zufolge liegt ein Autofahrer bei 220 Arbeitstagen bis zu einer Entfernung von etwa 60 Kilometern noch unter dieser Grenze. Die Entfernungspauschale wird erst wirksam, wenn die Arbeitnehmerpauschale bei den Werbungskosten durch andere Kosten schon überschritten ist. Sie liegt bei 2000 Mark.

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