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Politik: Entschädigung: Geld für schwule NS-Opfer

Homosexuelle Opfer des Nazi-Regimes können bei der Internationalen Organisation für Migration (IOM) Entschädigungszahlungen beantragen. Von vielen früheren Entschädigungen sei diese Opfergruppe ausgegrenzt worden, teilte die IOM am Dienstag in Berlin mit.

Homosexuelle Opfer des Nazi-Regimes können bei der Internationalen Organisation für Migration (IOM) Entschädigungszahlungen beantragen. Von vielen früheren Entschädigungen sei diese Opfergruppe ausgegrenzt worden, teilte die IOM am Dienstag in Berlin mit. Anträge müssen bis zum 31. Dezember 2001 eingereicht werden. Die IOM ist eine Partnerorganisation der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft", der ein von der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft bereitgestellter Entschädigungsfond in Höhe von zehn Milliarden Mark zur Verfügung steht. Die IOM ist zuständig für Anträge nicht-jüdischer Opfer.

NS-Opfer, die in einem Konzentrationslager oder einer anderen Haftstätte Zwangsarbeit leisten mussten, können bis zu 15 000 Mark erhalten. Menschen, die nach Deutschland oder in ein von den Nazis besetztes Gebiet verschleppt und zur Arbeit gezwungen wurden, erhalten bis zu 5000 Mark. Erben sind entschädigungsberechtigt, wenn das Opfer am oder nach dem 16. Februar 1999 gestorben ist. "Uns geht es darum, den direkt Betroffenen etwas zukommen zu lassen und nicht den Erben", so eine IOM-Sprecherin.

Homosexuelle, die einer drohenden Deportation in ein KZ entgehen oder aus einem Todeslager entlassen werden wollten, waren nach Angaben des Bremer Soziologen Günter Grau gezwungen, eine so genannte "freiwillige Kastration" zu akzeptieren. Nach Schätzungen von Experten haben sich darauf bis zu 800 Männer eingelassen. Auch diese Opfer können eine Entschädigung beantragen. "Bis 1945 verurteilte die NS-Justiz mehr als 50 000 Männer wegen sexueller Handlungen, etwa 5000 wurden in Konzentrationslager verschleppt", sagte Grau. Etwa 2000 haben den Terror überlebt.

Nähere Informationen zu möglichen Entsch

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