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Entschädigungen: Weltgerichtshof prüft deutsche Klage gegen Italien

Der Streit zwischen Deutschland und der Justiz in Italien um individuelle Entschädigungen für Opfer von Naziverbrechen beschäftigt zu Beginn des kommenden Jahres den Internationalen Gerichtshof in Den Haag.

Mit einer ungewöhnlichen Völkerrechtsklage gegen den Nato- und EU-Verbündeten Italien, die einen Tag vor Heiligabend eingereicht wurde, will die Bundesregierung eine Welle von möglicherweise tausenden individuellen Forderungen nach Millionenentschädigungen für Verbrechen während des Zweiten Weltkriegs verhindern.

Dafür soll der Gerichtshof die Immunität des deutschen Staates vor italienischen und anderen ausländischen Gerichten bekräftigen. Zudem soll der Gerichtshof die Pfändung deutscher Guthaben in Italien für Wiedergutmachungszahlungen für unrechtmäßig erklären. Wann eine Entscheidung in der Sache erwartet werden kann, blieb zunächst noch unklar. Zunächst werde Anfang 2009 geprüft, ob das Gericht für die Klage Deutschlands tatsächlich zuständig sei, hieß es am Samstag in Den Haager Juristenkreisen. Erst danach könne das weitere Verfahren konkret festgelegt werden.

Deutschland hatte sich zu der Klage vor dem Weltgerichtshof entschlossen, nachdem das Kassationsgericht in Rom im Oktober neun Familien von Opfern eines 1944 verübten Massakers das Recht auf individuelle Entschädigungen zugesprochen hatte. Damals waren in der Ortschaft Civitella 203 Menschen von Wehrmachtssoldaten getötet worden. Ähnlich entschieden auch andere italienische Gerichte. Die Bundesrepublik sei „besorgt, dass hunderte zusätzliche Fälle gegen sie vorgebracht werden“, heißt es in der Klageschrift. Der Weltgerichtshof möge verbindlich erklären, dass Italien die Immunität Deutschlands missachtet habe, indem es derartige Zivilklagen gegen die Bundesrepublik zugelassen habe.

Bei der Klage in Den Haag gehe es nicht um die moralische Verantwortung, zu der Deutschland sich stets bekannt habe, hieß es im Auswärtigen Amt in Berlin. „Sie stellt keinen Versuch einer Relativierung von Verbrechen dar“, sagte ein Sprecher, der zugleich auf deutsche Kompensations zahlungen an Italien nach dem Krieg in Millionenhöhe verwies. Berlin könne aber nicht akzeptieren, dass Deutschlands Staatenimmunität von ausländischen Zivilgerichten ignoriert wird. dpa

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