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Entscheidung: Gericht hebt Berlusconis Immunität auf

Rückschlag für den Skandal-Premier: Das italienische Verfassungsgericht hat Silvio Berlusconi die Immunität abgesprochen. Nun drohen ihm mehrere Gerichtsverfahren.

Gleich 15 Verfassungsrichter haben ein umstrittenes Gesetz für nicht verfassungskonform erklärt, mit dem Berlusconi sich und drei weiteren ranghohen Politikern 2008 die juristische Unantastbarkeit gesichert hatte.

Der seit Monaten von Schlagzeilen über angebliche Orgien im Regierungspalast und amouröse Affären mit blutjungen Mädchen gebeutelte italienische Regierungschef hatte das Gesetz 2008 kurz nach seiner Wiederwahl per Vertrauensabstimmung vom Parlament beschließen lassen.  Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass für ein solches Gesetz eine Änderung der Verfassung notwendig sei.

Seit knapp zwei Jahrzehnten hat die Justiz den 73-jährigen Medienmogul und Regierungschef immer wieder in Bedrängnis gebracht. Nun droht Berlusconi die Wiederaufnahme gleich mehrerer Verfahren, unter anderem wegen des Vorwurfs der Bestechung und wegen Steuervergehen.

Das Urteil kam nach zweitägigen Beratungen nicht unerwartet. Medien hatten über "Hochspannung im Regierungspalast" und mögliche Neuwahlen spekuliert. In der Opposition wie auch im Regierungslager war in den vergangenen Tagen offen über die möglichen Folgen einer Ablehnung des "Lodo Alfano", wie das umstrittene Gesetz heißt, diskutiert worden.

Während die Opposition vom Rücktritt des "Cavaliere" und einer "Übergangslösung" sprach, schloss die Regierungsmannschaft des Medienmoguls dies kategorisch aus. "Wenn Berlusconi fällt, dann schreiten wir zu den Urnen", hatte das Berlusconi-Lager einstimmig verlauten lassen.

"Ich werde auf jeden Fall bis zum Ende der Legislaturperiode regieren und dem Mandat der Wähler treu bleiben", hatte der Regierungschef noch am Montag auf einer Pressekonferenz geschimpft. Und der Chef der ausländerfeindlichen, rechtspopulistischen Regierungspartei Lega Nord, Umberto Bossi, hatte noch kurz vor der Urteilsverkündung gedroht, das Gericht wolle doch wohl kaum "den Zorn des Volkes heraufbeschwören".

Quelle: ZEIT ONLINE, dpa

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