zum Hauptinhalt

Politik: Erbschaftsteuer: Union will auf Einnahmen nicht verzichten

Im Streit um die Erbschaftsteuer hat der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Wolfgang Clement (SPD) die Länder aufgerufen, zu einem Kompromiss zu finden. Im Bundesrat sagte Clement am Freitag, die von der SPD verlangte Neubewertung von Immobilienvermögen sei vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben, doch dürfe es nicht das Ziel sein, höhere Belastungen für Erben und Mehreinnahmen für die Länderhaushalte zu erzielen.

Im Streit um die Erbschaftsteuer hat der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Wolfgang Clement (SPD) die Länder aufgerufen, zu einem Kompromiss zu finden. Im Bundesrat sagte Clement am Freitag, die von der SPD verlangte Neubewertung von Immobilienvermögen sei vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben, doch dürfe es nicht das Ziel sein, höhere Belastungen für Erben und Mehreinnahmen für die Länderhaushalte zu erzielen. Gegebenenfalls müssten die Freibeträge erhöht werden. "Wir gehen nicht an Oma ihr klein Häuschen", sagte Clement.

Zuvor hatte der bayerische Finanzminister Kurt Faltlhauser (CSU) für die Unions-Länder erklärt, nicht auf die Erbschaftsteuer verzichten zu wollen, deren Rechtsgrundlage zum Jahresende ausläuft. Clement hatte seine Bereitschaft erklärt, notfalls auf die Steuer ganz zu verzichten, sollten die Unions-Länder sich gegen eine Höherbewertung sperren. Faltlhauser votierte dafür, die bestehende Regelung zu verlängern. Das lehnen die SPD-Länder ab.

Clement distanzierte sich mit seinem Kompromissvorschlag von Vorstellungen im eigenen Lager, die Freibeträge auf dem derzeitigen Stand zu belassen und Mehreinnahmen zu erzielen. Der Kieler Finanzminister Claus Möller (SPD), der den Vorstoß der fünf norddeutschen SPD-Länder verteidigte, lehnte höhere Freibeträge ab. Die bestehenden Summen - 600 000 Mark für Ehegatten und 400 000 Mark für Kinder - genügten. Die Erbschaftsteuer habe den Ländern im Vorjahr etwa 5,6 Milliarden Mark eingebracht, durch die Höherwertung rechne Schleswig-Holstein mit Mehreinahmen von 10 bis 15 Millionen Mark. Dagegen stehe die Belastung durch die Rentenreform in Höhe von 200 Millionen Mark.

Der Stuttgarter Ministerpräsident Erwin Teufel (CDU) zweifelte die Angaben der SPD an. Durch die Höherwertung von durchschnittlich 51 auf 72 Prozent des Verkehrswerts würden nicht nur reiche Villenbesitzer belastet, sondern schon normale Hausbesitzer auf dem Lande. Laut Teufel müssten Erben von Immobilien mit einem Verkehrswert von 560 000 Mark mit einer Erbschaftsteuerzahlung rechnen. Auch bei Unternehmensnachfolgen sei mit höheren Belastungen zu rechnen. Teufel vertrat die Ansicht, eine Höherwertung sei verfassungsrechtlich nicht zwingend geboten.

Zur Startseite