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Erbschaftsteuer-Urteil: Parteien wollen Rechtssicherheit

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer haben Parteien Rechtssicherheit für Unternehmensnachfolger gefordert. CDU/CSU sehen hingegen keinen Handlungsbedarf.

Berlin - Die Bundesregierung müsse sofort eine gleichmäßige Besteuerung unterschiedlicher Vermögensarten durch eine Neuregelung des Bewertungsgesetzes sichern, erklärte die Grünen-Finanzexpertin Christine Scheel. Alle Vermögensarten müssten "annähernd zum gemeinen Wert, dem Verkehrswert in die Bemessungsgrundlage der Erbschaft- und Schenkungssteuer eingehen". Um die Unternehmensnachfolge für kleine und mittlere Unternehmen regeln zu können, bestehe sofortiger Handlungsbedarf.

Die FDP warnte davor, den Beschluss zu weiteren Steuererhöhungen zu nutzen. Auch sie forderte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) auf, rasch für Klarheit bei den geplanten Erleichterungen für Firmenerben zu sorgen. Es müsse geklärt werden, ob das Gesetz für die Entlastungen bei Betriebsübergaben kurzfristig verabschiedet werden könne oder davor erst die Bewertungsregeln neu gefasst werden müssten, sagte FDP-Experte Carl-Ludwig Thiele.

"Gesetz wird wie geplant verabschiedet"

Das geplante Gesetz zur Entlastung von Firmennachfolgern werde von dem Beschluss der Karlsruher Richter nicht tangiert, sagte indes Unions-Finanzexperte Otto Bernhardt (CDU). "Wir können das Gesetz kurzfristig in erster Lesung im Bundestag behandeln und wie geplant im Frühjahr verabschieden." Die Bewertungsfragen seien kompliziert, für die jetzt vorliegenden Pläne zur Erbschaftsteuer aber nicht nötig.

Union und SPD hatten sich darauf verständigt, die betriebliche Erbschaftsteuer innerhalb von zehn Jahren schrittweise auf null zu senken, wenn ein Unternehmen fortgeführt wird und die Arbeitsplätze weitgehend erhalten bleiben. Die Erleichterungen sollen rückwirkend vom 1. Januar 2007 an gelten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hatte das Bundeskabinett bereits auf den Weg gebracht. Vor der endgültigen Verabschiedung sollte aber das Urteil abgewartet werden. (tso/dpa)

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