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Politik: Erfolg für Berlusconi vor EU-Gericht

Anwendung milderer Gesetze bei der Bilanzfälschung gestattet

Luxemburg Der italienische Ministerpräsident Silvio Berlusconi hat im Rechtsstreit um die strafrechtliche Ahndung von Bilanzfälschungen vor dem höchsten EU-Gericht gesiegt. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das am Dienstag veröffentlicht wurde, kann der Medienunternehmer von milden Gesetzen profitieren, die seit drei Jahren in seinem Heimatland gelten. Der Gerichtshof stellte fest, Europa dürfe sich in diesem verhandelten Fall nicht in die italienische Rechtsprechung einmischen. Ein EU-Gesetz könne nicht Strafen für Angeklagte festlegen oder verschärfen.

Berlusconi ist in Mailand wegen Bilanzfälschung angeklagt, die er in den 80er Jahren begangen haben soll. Im Jahr 2002 – Berlusconi war inzwischen italienischer Ministerpräsident – erließ das Parlament in Rom aber neue Gesetze, nach denen der Milliardär straffrei ausgehen würde. Das EU-Gericht schrieb, der Grundsatz der rückwirkenden Anwendung des milderen Strafgesetzes gehöre zu den „gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten“.

Das Urteil kommt einer Kehrtwende in dem Luxemburger Verfahren gleich. Die einflussreiche Gutachterin des Gerichts, Juliane Kokott, hatte im vergangenen Oktober erklärt, Berlusconi könne nicht ohne weiteres von den später erlassenen milderen Gesetzen profitieren. Denn das EU-Recht stehe etwa einer Verjährungsregelung entgegen, bei der die Anwendung von Sanktionen nicht oder nur selten zu erwarten sei. Ein wichtiges EU-Bilanzgesetz schreibe vor, dass sich auch Investoren aus anderen EU-Staaten ein Bild von dem jeweiligen Unternehmen machen können.

Italienische Gerichte hatten Zweifel, dass die Anwendung der neuen Gesetze in Italien mit dem EU-Recht übereinstimmt und baten deshalb den Europäischen Gerichtshof um ein Urteil. Berlusconi wird vorgeworfen, seinerzeit als Präsident und Hauptaktionär der Holdinggesellschaft Fininvest falsche Unternehmensmitteilungen für die Jahre 1986 bis 1989 veröffentlicht zu haben.

Berlusconis Rechtsanwalt Niccolò Ghedini forderte am Dienstag, das Verfahren wegen Bilanzfälschung nun auch in Mailand zu den Akten zu legen. Auch ein zweiter Anwalt Berlusconis, Gaetano Pecorella, erklärte, das Mailänder Gericht müsse nun umgehend erklären, dass in diesem Fall keine Verantwortlichkeit mehr vorliegt oder zumindest die Verjährung anordnen. Die Opposition dagegen äußerte sich über das Urteil des Europäischen Gerichtshofes sehr enttäuscht. dpa

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