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Politik: Erfurter Brandanschlag: Das Urteil im Prozess um den Synagogenbrand wird am Donnerstag verkündet

Im Prozess um den Brandanschlag auf die Erfurter Synagoge hat die Bundesanwaltschaft am Mittwoch zum Teil mehrjährige Jugendstrafen für die rechtsextremistischen Angeklagten gefordert. Die zwei vor dem Oberlandesgericht in Gera als Haupttäter angeklagten Neonazis im Alter von 18 und 17 Jahren sollen nach dem Willen der Anklagebehörde für jeweils dreieinhalb Jahre hinter Gitter.

Im Prozess um den Brandanschlag auf die Erfurter Synagoge hat die Bundesanwaltschaft am Mittwoch zum Teil mehrjährige Jugendstrafen für die rechtsextremistischen Angeklagten gefordert. Die zwei vor dem Oberlandesgericht in Gera als Haupttäter angeklagten Neonazis im Alter von 18 und 17 Jahren sollen nach dem Willen der Anklagebehörde für jeweils dreieinhalb Jahre hinter Gitter. Ihnen werden versuchte schwere Brandstiftung und Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt. Der dritte Angeklagte im Alter von 18 Jahren soll wegen Beihilfe neun Monate auf Bewährung erhalten.

Die Hauptverhandlung habe ergeben, dass der Anschlag auf die Synagoge aus antisemitischer und neonazistischer Gesinnung heraus erfolgt sei, sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Siegmund aus Karlsruhe. Der 1. Strafsenat des Thüringer Oberlandesgerichts will die Urteile an diesem Donnerstag verkünden.

Die beiden Hauptangeklagten hatten bei Prozessbeginn am Dienstag gestanden, zum Hitler-Geburtstag am 20. April zwei Molotow-Cocktails auf das jüdische Gotteshaus in der Erfurter Innenstadt geworfen zu haben. Als Motiv nannten sie Hass auf die Juden. Beide entschuldigten sich für ihre Tat. Weil die Brandsätze nicht zündeten, war kein Schaden entstanden. Der dritte Angeklagte gab zu, die beiden zur Synagoge gefahren zu haben, will jedoch nicht in ihre Pläne eingeweiht gewesen sein.

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