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Politik: „Erhöhter Diskretionsbedarf“

Kanther verteidigt die Schwarzgeldkonten der CDU in Hessen / Gutachter: Keine kluge Anlageform

Die hessische CDU hat mit ihren Auslandskonten offenbar nicht sehr ökonomisch gewirtschaftet. Vor der Wirtschaftsstrafkammer des Wiesbadener Landgerichts trat am Dienstag der Gutachter des Landeskriminalamts (LKA) dem landläufigen Eindruck entgegen, die Partei habe ihr geheimes Auslandsvermögen besonders klug angelegt. Die Frage des Gerichts, ob vergleichbare Renditen auch in Deutschland zu erzielen gewesen wären, bejahte der Zeuge. Er bestätigte auch die These der Staatsanwaltschaft, dass mit der konspirativen Verwaltung des geheimen Auslandsvermögens Kosten verbunden waren, die sonst nicht angefallen wären.

Allerdings war die Bedeutung der Rückflüsse für die hessische CDU erheblich. Mehr als 60 Prozent der Ausgaben, die zum Beispiel 1997 in der Landesgeschäftsstelle veranlasst wurden, waren mit Geld aus der Schweiz finanziert; im Durchschnitt der Jahre 1994 bis 1998 waren es immerhin fast 30 Prozent, so der LKA-Beamte. Noch zum Prozessauftakt hatte Manfred Kanther den Untreuevorwurf mit dem Hinweis kommentiert, das CDU- Vermögen sei in der Schweiz besonders effektiv angelegt gewesen, schließlich habe man die 20,8 Millionen D-Mark des Ursprungsvermögens im Lauf der Jahre fast verdoppelt. Nun also die Ernüchterung durch den Gutachter. Bleibt als Motiv für den geheimen Geldtransfer lediglich der „erhöhte Diskretionsbedarf“ (Kanther), weil die Partei von 1984 an ihr Millionenvermögen hätte ausweisen müssen.

Auch eine andere Einlassung Kanthers sorgte für Fragen. Dieser hatte stets beteuert, seit 1995 sei er davon ausgegangen, dass das Auslandsgeld verbraucht sei. Er habe eine Bemerkung von Schatzmeister Prinz Wittgenstein so verstanden, so Kanther am Dienstag. Weil Untreue nach fünf Jahren verjährt, ist dies kein unwichtiges Detail. Mit beharrlichen Nachfragen bat der Vorsitzende Richter deshalb Kanther, seine Aussage plausibel zu machen. Doch Kanther konnte sich an Details nicht erinnern, er habe sich nicht um Summen und Erträge gekümmert. Schließlich sprach der Angeklagte von der „Brüchigkeit der Erinnerung“.

Die Anklagebehörde sieht sich bestätigt, seit das Bundesverfassungsgericht die Strafe von 21 Millionen Euro gegen die CDU bestätigt hat. Der Bundestagspräsident hatte die nun rechtskräftige Sanktion mit den geheimen Auslandskonten begründet. Damit sei der Vermögensschaden zulasten der CDU jetzt „konkretisiert“, den Anklageschrift und Oberlandesgericht bereits festgestellt hätten, so die Staatsanwaltschaft. Angeklagte und Verteidigung widersprechen dem. Zu zivil- und strafrechtlichen Fragen habe das Verfassungsgericht nichts entschieden, so der Anwalt von Wittgenstein.

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