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Frauke Petry steht kurz vor der Aufhebung ihrer Immunität.

© picture alliance / dpa

Ermittlung gegen AfD-Chefin: Auch für Petry gilt die Unschuldsvermutung

Frauke Petry soll unter Eid gelogen haben. Wenn ihre Partei den Schaden einer drohenden Anklage minimieren will, muss sie sich hinter ihre Chefin stellen. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Maria Fiedler

Sie soll gelogen haben, unter Eid – keine kleine Sache. Da ist es nur richtig, dass AfD-Chefin Frauke Petry ihre Immunität verlieren soll. Denn wenn es zu einer Anklage kommt, wird sich zeigen, was dran ist an den Vorwürfen. Das sieht auch Petry so. Doch die Zeit läuft gegen sie. Vor der Bundestagswahl wird es sicherlich keine Verhandlung, geschweige denn ein Urteil geben. Bis dahin bleiben die Vorwürfe so stehen. Bis dahin besteht der Verdacht, dass die Chefin einer Partei, die mit dem Slogan „Mut zur Wahrheit“ wirbt, eine Lügnerin ist. Gerade im Wahlkampf ist das fatal.

Die Partei muss sich hinter Petry stellen

Dazu kommt: Die Sache bietet auch Petrys innerparteilichen Kontrahenten Munition. In Sachsen hatten einige Parteikollegen mit Verweis auf die Ermittlungen schon versucht, sie als Direktkandidatin abzusetzen. Dabei muss die Partei jetzt die Reihen schließen, will sie nicht den Eindruck der zerstrittenen Chaostruppe bieten, wie es in diesem Jahr vor allem vor dem Bundesparteitag der Fall war. Wenn die AfD den Schaden minimieren will, der von der drohenden Anklage ausgeht, muss sie sich hinter ihre Chefin stellen, trotz der Vorwürfe – denn auch für Frauke Petry gilt die Unschuldsvermutung.

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