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Politik: Ermittlungen gegen Schweriner Ankläger

Gegen einen Schweriner Ankläger wird wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt ermittelt. Das bestätigte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Mecklenburg-Vorpommern.

Gegen einen Schweriner Ankläger wird wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt ermittelt. Das bestätigte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Mecklenburg-Vorpommern. Anlass ist ein Verfahren nach einem Überfall auf ein Asylbewerberheim im westmecklenburgischen Boizenburg im Juli 1992, bei dem auch Molotow-Cocktails geworfen wurden. Gegen zwei Tatverdächtige im Alter von 32 und 35 Jahren wurde erst im Februar 2001 wegen versuchten Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung Anklage erhoben. Der Prozess wird am kommenden Mittwoch vor dem Landgericht Schwerin eröffnet - knapp zehn Jahre nach der Tat. Es ist der zweite Fall, der die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern innerhalb kurzer Zeit wegen auffällig langer Verfahrensdauer in die Kritik bringt. Im vergangenen November war in Schwerin gut neun Jahre nach der Tat der Prozess gegen drei Schweriner, ebenfalls wegen versuchten Mordes, eröffnet worden, die an den ausländerfeindlichen Ausschreitungen in Rostock-Lichtenhagen im August 1992 beteiligt waren. In diesem Fall hatte die Anklage allerdings gut sechs Jahre beim Landgericht gelegen.

fro

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