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Update

Ermittlungen zu Anschlag auf Oktoberfest eingestellt: Bundesanwaltschaft sieht Neonazi Gundolf Köhler als Einzeltäter

Auch 40 Jahre nach dem rechten Terrorangriff auf die Münchener Wiesn bleibt die Tat teilweise ungeklärt. Die neuen Ermittlungen führten nicht zu Hintermännern.

Von Frank Jansen

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Der härteste rechtsextreme Terrorangriff in der Geschichte der Bundesrepublik ist offenbar in Teilen nicht aufzuklären. Die Bundesanwaltschaft unter Leitung von Generalbundesanwalt Peter Frank hat am Montag die 2014 wieder aufgenommenen Ermittlungen zum Bombenanschlag vom 26. September 1980 auf das Münchener Oktoberfest eingestellt. Der Verdacht, der Attentäter Gundolf Köhler habe nicht alleine gehandelt, sondern sei von einem oder mehreren Komplizen unterstützt worden, ließ sich nicht erhärten. Köhler, ein 21 Jahre alter Geologie-Student, hatte am späten Abend des 26. September am Haupteingang zur Wiesn eine Bombe gezündet. Bei der Explosion starben 13 Menschen, darunter Köhler. Weitere 213 Besucherinnen und Besucher erlitten zum Teil schwere Verletzungen. Der Anschlag schockte die Bundesrepublik, kein anderer rechtsterroristischer Angriff hat seit 1945 in Deutschland mehr Opfer gefordert.

Komplizen sind weiterhin nicht auszuschließen

Es hätten sich „keine zureichenden Anhaltspunkte für eine Betätigung weiterer Personen als Mittäter, Anstifter oder Gehilfen“ von Köhler ergeben, hieß es am Dienstag in Karlsruhe. Die Möglichkeit, dass weitere Personen beteiligt waren, lasse sich dennoch nicht ausschließen. Der Münchener Anwalt Werner Dietrich, der 15 Opfer des Anschlags vertritt, begrüßte dennoch die 216 Seiten umfassende Verfügung der Bundesanwaltschaft. Die Tat werde nun eindeutig als rechtsextremer Terrorakt eingestuft, sagte Dietrich dem Tagesspiegel. Köhler habe mit dem Anschlag die Bundestagswahl im Oktober 1980 beeinflussen wollen. Der damalige CSU-Chef Franz Josef Strauß trat gegen den sozialdemokratischen Bundeskanzler Helmut Schmidt an. Dietrich betonte, er habe nun die Hoffnung, dass mit der Einstufung des Anschlags als rechtsextremistische Tat die Opfer "eine angemessene Entschädigung bekommen". Eine Mandantin habe mehr als 90 Operationen überstehen müssen. Dennoch habe sie weiterhin Splitter im Körper.

Aussagen von Zeuginnen ließen sich nicht bestätigen

Die Bundesanwaltschaft ging nach der Wiederaufnahme des Verfahrens spektakulär klingenden Aussagen von zwei Zeuginnen zu möglichen Mittätern nach und rollte zudem den ganzen Fall nochmal auf. Die Angaben der Frauen bestätigten sich allerdings nicht, auch weitere Spuren blieben unergiebig. Eine Zeugin hatte 2014 angegeben, am Tag nach dem Anschlag in einem Aussiedlerheim in München im Spind eines mutmaßlichen Rechtsextremisten Flugblätter gesehen zu haben, in denen Köhler als „Märtyrer der Bewegung" glorifiziert worden sein soll. Köhlers Name war zu dem Zeitpunkt der Öffentlichkeit noch nicht bekannt.

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Außerdem behauptete eine Krankenschwester, sie habe nach dem Attentat in Hannover im Oststadtkrankenhaus einen Patienten mit zerfetztem Unterarm versorgt, der von einer Sprengstoffexplosion sprach und von mutmaßlichen Rechtsextremisten besucht wurde. Die Polizei hatte am Tatort in München das Fragment einer Hand gefunden und Köhler zugeordnet.

Köhler war bei der Wehrsportgruppe Hoffmann

Der Verdacht, Köhler sei von Neonazis unterstützt worden oder habe zumindest mit deren Wissen den Anschlag verübt, hält sich bis heute. Köhler war Ende der 1970er Jahre bei der „Wehrsportgruppe Hoffmann (WSG)“ aktiv, die sich mit Nazigegnern prügelte und in bayerischen Wäldern paramilitärische Übungen abhielt. Die Uniformen ähnelten denen der Waffen-SS. Acht Monate vor dem Anschlag auf das Oktoberfest hatte der damalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) die WSG verboten.

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Bei den Ermittlungen zu dem Attentat gingen die Bundesanwaltschaft und die Soko „Theresienwiese“ des bayerischen Landeskriminalamts auch 1980 schon Hinweisen nach, Köhler sei nicht alleine zum Tatort gekommen. Doch es reichte nicht. Im November 1982 stellte der damalige Generalbundesanwalt Kurt Rebmann das Verfahren ein, Köhler galt als mutmaßlicher Einzeltäter.

Hartnäckige Recherchen des Opferanwalts Dietrich und des Journalisten Ulrich Chaussy vom Bayerischen Rundfunk hielten jedoch die Zweifel an der Einzeltäterthese wach.

Generalbundesanwalt Range rollte Verfahren wieder auf

Als Dietrich im Herbst 2014 der Bundesanwaltschaft die Zeugin präsentierte, die am Tag nach dem Attentat das Flugblatt zum angeblichen „Märtyrer“ Gundolf Köhler gesehen haben wollte, entschloss sich Ende des Jahres der damalige Generalbundesanwalt Harald Range, das Verfahren wieder aufzurollen. Mit den Ermittlungen wurde wieder das bayerische LKA beauftragt, es bildete die Soko „26. September“. Im Februar 2015 kam die Aussage der Krankenschwester aus Hannover hinzu und schien den Verdacht auf Hintermänner des Attentats zu bestärken.

Mehr als 1000 Vernehmungen

Die Ermittlungen waren enorm aufwändig. Bundesanwaltschaft und Soko führten mehr als 1000 Vernehmungen und untersuchten 770 Spuren mit 1081 „Unterspuren“. Landeskriminalämter, Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen und weitere Behörden lieferten Akten im Umfang von mehr als 300.000 Seiten. Die Bundesanwaltschaft betont, keine Behörde habe „gemauert“. 

Die Bundesregierung hatte im Februar 2015 eine Anfrage der Linksfraktion zu V-Leuten und der Vernichtung von Akten im Zusammenhang mit dem Anschlag auf das Oktoberfest nur teilweise beantwortete - zum Schutz von „geheimhaltungsbedürftigen Informationen“.  Würden sie bekannt, könnten das Wohl des Bundes oder eines Landes gefährdet sein. Das von Linken und Grünen angerufene Bundesverfassungsgericht hielt das Frage- und Informationsrecht der Abgeordneten für punktuell verletzt. 

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