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Wie fern von Wohnungen sollen Windräder stehen?

© dpa

Erneuerbare-Energien-Gesetz: Gegenwind im Bundesrat

Die Länder wollen Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz gleich dutzendfach. Doch damit kommen sie nicht durch. Ein Gesetzentwurf der Regierung zur Energiewende aber könnte scheitern.

Es wird ein großes Fingerhakeln geben in dieser Woche zwischen Bund und Ländern. Im Bundesrat steht am Freitag das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auf der Tagesordnung. In den Ausschüssen des Bundesrats haben sich dazu 97 Änderungsanträge angesammelt. Nicht nur haben die Grünen damit ihre Beteiligung an sieben Landesregierungen dokumentiert, es gibt auch über die Öko- Partei hinaus punktuelle Interessen, die mit dem Entwurf der Bundesregierung in Konflikt stehen. So werden die Koordinierungsgremien der Parteien einiges zu tun haben. Die Änderungen zielen nicht zuletzt darauf, die Ausbauziele bei der Ökoenergie zu erweitern, etwa bei der Biomasse.

Blockade unwahrscheinlich

Allerdings ist das EEG im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Die Grünen können es somit über eine Zustimmungsverweigerung in ihren Landeskoalitionen nicht stoppen. Ob es in Einzelpunkten zu einer Anrufung des Vermittlungsausschusses kommt und damit zu einer Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens, ist noch unklar. Mit einem Einspruch des Bundesrats gegen das ganze EEG ist aber nicht zu rechnen. Ganz ohne Veränderung, so die Einschätzung in Länderkreisen, wird es dennoch nicht durch die Länderkammer gehen. Daran dürfte auch der Brief des Staatssekretärs Rainer Baake aus dem Bundeswirtschaftsministerium wenig ändern. Der lehnte die Forderungen der Länder in der Vorwoche ab und erinnerte sie daran, dass die Wünsche der Ausschüsse des Bundesrats dem Ergebnis eines Spitzengesprächs mit den Ministerpräsidenten im Kanzleramt am 1. April widersprächen.

Wie nah, wie fern?

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, der im Koalitionsvertrag beschlossen worden war, könnte freilich am Ende scheitern. Es geht dabei um eine Regelung, die den Ländern ermöglichen soll, die Mindestabstände zwischen Windkraftanlagen und der Wohnbebauung selber zu bestimmen. Das Vorhaben geht vor allem auf Wünsche aus Bayern und Sachsen zurück – zwei Länder, die weniger auf Windkraft setzen. CSU-Chef Horst Seehofer machte im März im Kommunalwahlkampf mit dem Thema Stimmung. Die Bundesratsausschüsse für Umwelt, Wirtschaft und Städtebau haben den Gesetzentwurf nun rundweg abgelehnt. Er sei „überflüssig“ und „kontraproduktiv“. Die Energiewende brauche möglichst einheitliche Rahmenbedingungen.

Lieber einheitlich

Hintergrund der Ablehnung, hinter der die Länder-Sozialdemokraten offenbar geschlossen stehen, ist die Befürchtung, dass größere Abstände vor allem in Bayern zu Akzeptanzproblemen bei Windkraftanlagen in anderen Ländern führen. Nicht zuletzt in Rheinland-Pfalz könnte das der Fall sein. Dort setzt Rot-Grün sehr stark auf den Ausbau von Windkraft, um bis 2030 die Komplettversorgung aus Ökostrom im Land zu erreichen. Das ist jedoch umstritten, in Bürgerinitiativen formiert sich Widerstand.

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