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Erster Zivilprozess: US-Jury spricht Guantánamo-Häftling in fast allen Punkten frei

Rückschlag für Obamas Guantánamo-Politik: Im ersten Prozess gegen einen Häftling des Gefangenenlagers auf Kuba vor einem US-Zivilgericht wurde der Angeklagte zwar schuldig gesprochen - allerdings nur in einem von 285 Punkten.

Eine Jury befand Ahmed Khalfan Ghailani nach fünftägiger Beratung am Mittwoch lediglich für schuldig, an einer Verschwörung zur Zerstörung von US-Eigentum beteiligt gewesen zu sein.Die Staatsanwaltschaft hatte ihm im Zusammenhang mit Anschlägen auf die US-Botschaften 1998 in Tansania und Kenia 285 Anklagepunkte zur Last gelegt, darunter mehr als 270 für Mord und versuchten Mord.

Bei dem Anschlag waren 224 Menschen ums Leben gekommen. Der aus Tansania stammende Ghailani kann nach dem Spruch der Geschworenen immer noch zu lebenslanger Haft verurteilt werden, laut Justizministerium aber mindestens zu 20 Jahren.

Der "Washington Post" zufolge war die Obama-Regierung stillschweigend zuversichtlich, dass der 36-Jährige in allen Punkten für schuldig befunden würde. Erst vergangene Woche habe ein hoher Regierungsbeamter gesagt, ein Freispruch wäre eine "Katastrophe" für die Guantánamo-Politik von Barack Obama.

Ghailani war 2004 in Pakistan gefasst und zwei Jahre später in das Gefangenenlager Guantánamo Bay auf Kuba gebracht worden. Ihm war unter anderem vorgeworfen worden, seinerzeit beim Bau der Sprengsätze für die Anschläge auf die US-Botschaften geholfen zu haben und Mitglied der Terrororganisation Al Qaida zu sein.

Das Ghailani-Verfahren galt als Test für Präsident Obama. Er will das weltweit kritisierte Lager Guantánamo schließen und möglichst viele Häftlinge vor zivile US-Gerichte stellen statt vor Militär-Sondergerichte. Allerdings gibt es erheblichen Widerstand in den USA dagegen, einen Großteil der rund 170 verbliebenen Guantánamo-Häftlinge auf das amerikanische Festland zu bringen.

Die Anklage hatte Ghailani in dem Verfahren als "Massenmörder" bezeichnet, er habe das Blut Hunderter an den Händen. Die Verteidigung hatte im Prozess dagegen die Unschuld ihres Mandanten betont. Sie rief in dem Verfahren keine eigenen Zeugen auf. Bereits im Vorfeld hatte sie versucht, den Prozess abzuwenden. Sie hatte argumentiert, das Recht des Angeklagten auf ein zügiges Verfahren sei verletzt worden, weil er bereits seit vielen Jahren in Haft ist. (dpa)

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