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Politik: "Es gab keine Behinderung der Justiz"

Clintons Anwälte weisen in einem 73 Seiten umfassenden Memorandum die Vorwürfe Starrs gegen den Präsidenten zurück.Dieser habe weder einen Meineid geleistet noch die Justiz behindert oder Zeugen beeinflußt und seine Macht mißbraucht.

Clintons Anwälte weisen in einem 73 Seiten umfassenden Memorandum die Vorwürfe Starrs gegen den Präsidenten zurück.Dieser habe weder einen Meineid geleistet noch die Justiz behindert oder Zeugen beeinflußt und seine Macht mißbraucht.Es lägen nicht einmal annähernd Gründe für ein Amtsenthebungsverfahren vor.Im folgenden die wichtigsten Abschnitte

1.Der Präsident hat einen schweren Fehler eingeräumt - eine unangemessene Beziehung zu Monica Lewinsky.Er hat Verantwortung für seine Handlungen übernommen, und er hat sich bei seinem Land, seinen Freunden, der Spitze seiner Partei, dem Kabinett, und, am wichtigsten, bei seiner Familie entschuldigt.

2.Dieser private Fehler kommt nicht einer Handlung gleich, die als Amtsvergehen verfolgt werden muß.Eine außereheliche Beziehung ist verwerflich - und der Präsident gibt das zu.Sie ist kein Schwerverbrechen oder Vergehen.Die Verfassung besagt ausdrücklich, daß der Kongreß nur wegen "Verrats, Bestechung oder anderer schwerwiegender Verbrechen oder Vergehen" ein Amtsenthebungsverfahren einleiten soll.Diese Worte in der Verfassung wurden mit großer Sorgfalt und nach ausgiebigen Beratungen gewählt.

3."Schwerwiegende Verbrechen oder Vergehen" hatten eine feste Bedeutung für die Gestalter unserer Verfassung - sie bedeuten Unrecht, das gegen unser Regierungssystem begangen wird.Der Amtsenthebungsparagraph war dafür vorgesehen, unser Land vor einem Präsidenten zu schützen, der seine Amtsgewalt gegen die Nation, gegen das amerikanische Volk, gegen unsere Gesellschaft mißbraucht.Er war niemals dazu gedacht, einem politischen Organ zu erlauben, einen Präsidenten wegen eines sehr persönlichen Fehlers aus dem Amt zu treiben.

6.Das Gesetz definiert Meineid sehr deutlich.Meineid verlangt den Beweis, daß ein Individuum wissentlich eine Falschaussage unter Eid gemacht hat.In buchstäblichem Sinn wahre Antworten auf Fragen sind kein Meineid.Selbst wenn eine Antwort nicht direkt die gestellte Frage beantwortet, ist sie kein Meineid, wenn sie wahr ist - kein Angeklagter hat die Pflicht, seinem Ankläger zu helfen.Auch Antworten auf grundlegend zweideutige Fragen können nie ein Meineid sein.Und niemand kann nur auf der Grundlage der Aussage einer anderen Person wegen Meineides verurteilt werden.

7.Der Präsident hat keinen Meineid geleistet.Die meisten der illegal in die Öffentlichkeit gesickerten Informationen, die nahelegen, daß seine Aussage meineidig sei, beschreiben seine Aussage falsch.Erstens hat der Präsident niemals im Jones-Prozeß ausgesagt, daß er nicht allein war mit Frau Lewinsky.Der Präsident hat niemals ausgesagt, daß seine Beziehung zu Frau Lewinsky die gleiche wie zu jeder anderen Praktikantin war.Im Gegenteil: Er gab zu, daß er Geschenke mit ihr austauschte, daß er von ihrer Jobsuche wußte, daß er Karten und Notizen von ihr erhielt und daß er andere Details ihres Privatlebens wußte, die klarmachten, daß er eine besondere Beziehung zu ihr hatte.

8.Der Präsident hat zugegeben, daß er eine unschickliche sexuelle Beziehung mit Frau Lewinsky hatte.In einer Aussage in einem Zivilprozeß gab er eng gefaßte Antworten auf zweideutige Fragen.Rechtlich gesehen könnten diese Antworten keine strafrechtliche Anklage wegen Meineides ermöglichen.Angesichts der Tatsache, daß der Präsident seine Beziehung zugegeben hat, kann die Enthüllung von reißerischen und schlüpfrigen Behauptungen nur mit der Beabsichtigung geschehen sein, den Präsidenten aus dem Amt zu treiben.

9.Es gab keine Behinderung der Justiz.Wir glauben, daß Betty Currie ausgesagt hat, daß Frau Lewinsky sie bat, die Geschenke zu behalten, und daß der Präsident nie mit ihr über die Geschenke gesprochen hat.Der Präsident hat zugegeben, daß er Geschenke gab und von Frau Lewinsky erhielt, als man ihn dazu befragte.(...)

10.Der Präsident hat nie versucht, Frau Lewinsky eine Stelle zu besorgen, nachdem sie das Weiße Haus verlassen hatte, um ihre Aussage im Paula-Jones-Verfahren zu beeinflussen.(...)

12.Es gab keine Beeinflussung von Zeugen.(...)

16.Der Präsident hat seine Macht nicht dadurch mißbraucht, daß er dem Stab des Weißen Hause erlaubte, sich zur Untersuchung zu äußern.Der Präsident hat zugegeben, daß er seine Familie, den Mitarbeiterstab und das Land über die Art seiner Beziehung zu Frau Lewinsky irregeführt hat, und er hat sich entschuldigt und um Vergebung gebeten.Dennoch, dieser persönliche Fehltritt stellt keinen kriminellen Machtsmißbrauch dar.Wenn es ein Verbrechen ist, Mitarbeitern zu erlauben, irreführende Aussagen weiterzugeben, dann ist jeder Inhaber eines öffentlichen Amtes des Amtsmißbrauchs schuldig, solange er sich weigert, in Erwiderung jeder Beschuldigung seiner Aktivitäten Fehlverhalten zuzugeben.(...)

Das bedeutet, daß der Bericht des Sonderermittlers nichts aufweisen kann außer den Details einer privaten sexuellen Beziehung, die in anschaulichen Einzelheiten geschildert wird mit der Absicht, (den Präsidenten) in Verlegenheit zu bringen.In Anbetracht der dürftigen und unbegründeten Grundlage der Anschuldigungen herrscht ein vollständiger Mangel an glaubwürdigen Beweisen, um ein Amtsenthebungsverfahren gegen den Präsidenten einzuleiten.Und die erste Absicht dieser Untersuchung und des Berichts des Sonderermittlers ist es, den Präsidenten in Verlegenheit zu bringen und die öffentliche Meinung anzuheizen, indem ein Dokument vorgelegt wurde, das wenig mehr als eine unzuverlässige, einseitige Darstellung von sexuellem Verhalten ist.

Was ist mit Whitewater? Die Anschuldigungen des Sonderermittlers beinhalten, wie verlautet, keinen Hinweis auf Fehlverhalten des Präsidenten in irgendeinem der Bereiche, die Herr Starr vier Jahre lang untersucht hat: Whitewater, die FBI-Akten und die Dienstreiseabteilung des Weißen Hauses.Was als eine Untersuchung eines 24 Jahre alten Grundstückskaufs in Arkansas begann, hat als eine Untersuchung von kurzen, unschicklichen persönlichen Begegnungen zwischen dem Präsidenten und Monica Lewinsky geendet.

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