zum Hauptinhalt

Politik: "Es geht in der EU nicht nur um Marktfreiheiten"

Für eine möglichst weit gefasste Europäische Grundrechtecharta hat sich Günther Hirsch, Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, ausgesprochen. Wenn gefragt werde, ob beispielsweise das Verbot der Folter in den Katalog europäischer Grundrechte aufgenommen werden solle, so müsse sich die Europäische Union (EU) das Ziel setzen, eine "moderne Verfassung" zu formulieren, sagte Hirsch.

Für eine möglichst weit gefasste Europäische Grundrechtecharta hat sich Günther Hirsch, Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, ausgesprochen. Wenn gefragt werde, ob beispielsweise das Verbot der Folter in den Katalog europäischer Grundrechte aufgenommen werden solle, so müsse sich die Europäische Union (EU) das Ziel setzen, eine "moderne Verfassung" zu formulieren, sagte Hirsch. Der deutsche Richter am EuGH setzte sich am Montagabend bei einer Diskussion der Friedrich-Ebert-Stiftung für einen Grundrechtskatalog an prominenter Stelle der europäischen Verträge ein: "Das würde den Bürgern zeigen, dass es nicht in erster Linie die Marktfreiheiten sind, die die Gemeinschaft ausmachen, sondern die Freiheiten der Bürger." Seit dem vergangenen Dezember berät ein Konvent unter der Leitung des ehemaligen Bundespräsidenten Roman Herzog über eine Charta der Grundrechte der EU. Ziel der Charta ist es, die EU noch vor der Osterweiterung als eine "Wertegemeinschaft" zu definieren.

EuGH-Richter Hirsch ist der Auffassung, dass eine schriftlich niedergelegte Charta den "Konsens der Grundrechtstraditionen" in Europa abbilden könne. Ein solches Dokument könne den EU-Beitrittskandidaten klarmachen, dass sie "nicht nur einer Zollunion und später einer Währungsunion beitreten." Die schwierigste Aufgabe bestehe in der Festlegung der sozialen Rechte. So könne eine Europäische Grundrechtscharta nicht dazu dienen, ein individuelles, einklagbares Recht auf einen Arbeitsplatz zu garantieren. Dagegen könne die Förderung von Ausbildung und der Schutz des Arbeitsplatzes vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen zu den Zielen des geplanten Kataloges gehören, sagte Hirsch weiter.

Der EuGH fällte unterdessen am Dienstag in Luxemburg ein Grundsatzurteil zur grenzüberschreitenden Besteuerung. Laut dem EuGH können die luxemburgischen Steuerbehörden einen belgischen Staatsbürger, der im Großherzogtum arbeitet, während der Rest seiner Familie in Belgien wohnt, nicht als Ledigen einstufen. Der Belgier erzielt den größten Teil seines Familieneinkommens in Luxemburg. Die Ehefrau ist nicht berufstätig. Das Gericht berief sich bei dem Urteil auf den Grundsatz der Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der EU.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false