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Es geht um Milliarden: Länderfinanzausgleich: Geben, nehmen, streiten

Mit der Klagedrohung der Hauptzahlerländer beginnt die Debatte um den künftigen Finanzausgleich. 2019 läuft das bisherige System samt Solidarpakt aus, ein neuer Finanzausgleich muss vereinbart werden.

Es geht nicht um Peanuts: Allein der Finanzausgleich zwischen den Ländern im engeren Sinne, also der Ausgleich unterschiedlicher Steuerkraft bei Einkommen und Unternehmen, hat ein Volumen von knapp sieben Milliarden Euro. Dafür kommen praktisch alleine Baden-Württemberg, Bayern und Hessen auf, ein wenig steuert auch Hamburg bei. Nimmt man den Umsatzsteuerausgleich noch dazu, der dem Länderfinanzausgleich vorgeschaltet wird, dann erhöht sich die Finanzmasse nochmals um 6,6 Milliarden Euro. Wobei in diesem regionalen Kaufkraftausgleich auch Nordrhein-Westfalen und – in geringerem Maß – Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und sogar Bremen Zahlerländer sind. Aber damit hat das föderale Ausgleichswesen noch kein Ende: Denn der Bund spielt über die Bundesergänzungszuweisungen (BEZ) auch noch mit. Sie summierten sich 2010 auf 12,8 Milliarden Euro. Die gibt es, für den Osten und Berlin, wegen teilungsbedingter Lasten – immer noch 8,7 Milliarden Euro. Dazu kommen allgemeine BEZ (2,6 Milliarden), BEZ wegen struktureller Arbeitslosigkeit (auch nur für den Osten – eine Milliarde). Und dann gibt es noch, im Umfang von einer halben Milliarde Euro, jene BEZ „wegen Kosten politischer Führung“, die regelmäßig für Erheiterung bei den Politikern der Zahlerländer sorgen und außer in den Osten auch nach Rheinland-Pfalz, Bremen, das Saarland und Schleswig-Holstein fließen.

Den Zahlerländern ist die Summe zu hoch, die ihnen über diesen Finanzausgleich abhandenkommt. Der Standortwettbewerb ist in den letzten 20 Jahren weltweit härter geworden, man würde gerne mehr Förderung betreiben oder in die Hochschulen investieren, ohne dafür beim Bund anklopfen zu müssen. Und man hat ein wachsendes Problem aus besseren Zeiten: Immer mehr relativ gut bezahlte Beamte gehen in Pension, die Versorgungslasten schwellen an.

Die angekündigte Klage der schwarz- gelben Regierungen in Stuttgart, München und Wiesbaden zielt auf eine Teilrevision des Systems. Die Umsatzsteuerverteilung zwischen den Ländern ist ihnen zu starr – offenbar sehen die Klagewilligen sich hier vom Bund übervorteilt. Zudem wird die „Einwohnerveredelung“ zugunsten der Stadtstaaten angezweifelt – Berliner, Hamburger und Bremer werden im Finanzausgleich mit 135 Prozent gewichtet, was die Last der Hamburger reduziert und den beiden anderen Stadtstaaten höhere Einnahmen beschert. Drittens sehen die Kritiker im Süden eine ungute Gesamtwirkung des Finanzausgleichs – das Maß an Umverteilung sei zu hoch, der Stuttgarter Finanzminister Willi Stächele (CDU) befürchtet eine Übernivellierung. „Eigenverantwortung und föderale Solidarität stehen nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis“, meint er.

Vor der Klage wollen die drei Zahler nun den übrigen Ländern Gelegenheit geben, den Verhandlungsweg zu beschreiten. Dazu wird es aber ohnehin kommen: 2019 läuft das bisherige System samt Solidarpakt aus, ein neuer Finanzausgleich muss vereinbart werden. Im Süden hätte man gerne einen, in dem zum Beispiel die Haushaltspolitik eine stärkere Rolle spielt. Länder, die nicht genügend sparen oder weiter zu hohe Schulden auftürmen, könnten dann weniger Geld bekommen. So würde eine Verbindung hergestellt zwischen der Schuldengrenze im Grundgesetz und dem Finanzausgleich. Bayerns Finanzminister Georg Fahrenschon (CSU) plädierte auch für mehr Länderautonomie bei den Steuern als Ausgleich.

Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) nahm gezielt Berlin in den Blick – bezogen auf die Einwohner das Hauptnehmerland. Die Zahlungen dorthin müssten überdacht werden. Der Regierende Bürgermeister wies das Anliegen der Südländer zurück – vor allem will sich Klaus Wowereit nicht vorschreiben lassen, wofür sein Senat Geld ausgibt. „Wir bestehen darauf, unsere politischen Schwerpunkte selber zu setzen.“ Gerade die Verknüpfung von Finanzausgleich und Ausgabenkontrolle gehört aber zu den Kernargumenten der Zahlerländer. Denen missfällt, dass etwa Berlin und das Saarland kostenlose Kita-Plätze schaffen, was es in dem Umfang in Baden-Württemberg oder Bayern nicht gibt.

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