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Am 16. April wurde vom EU-Parlament eine Novelle der EU-Datenschutzvorschriften beschlossen.

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EU-Datenschutzvorschriften: Fit für das digitale Zeitalter

Die neuen Datenschutzvorschriften werden allen in der Europäischen Union Vorteile bringen. Ein Gastbeitrag.

Das Europäische Parlament hat am 14. April eine historische Reform der EU-Datenschutzvorschriften beschlossen. Die ursprünglichen Vorschläge hierfür hatte die Europäische Kommission im Januar 2012 vorgelegt. Seitdem haben sich die Kommission, die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament, intensiv miteinander, und auch mit der Wirtschaft, Wissenschaftlern und Nichtregierungsorganisationen, ausgetauscht. Unser Ziel war es, neue Vorschriften zu konzipieren, die das in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgeschriebene Grundrecht auf Datenschutz wahren, für Bürgerinnen und Bürger ebenso nutzbringend sind wie für Unternehmen und Verwaltungen und außerdem Zukunftssicherheit und Offenheit für Innovationen gewährleisten. Auf diesem Wege haben wir ein sehr gutes Ergebnis erzielt.

Das Recht auf Vergessenwerden wurde präzisiert

Die neue Datenschutz-Grundverordnung wird den Menschen im digitalen Zeitalter die Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten zurückgeben. Das bedeutet vor allem, dass die Bürgerinnen und Bürger klarere, besser verständliche Informationen darüber erhalten, wie ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Zugleich wird es ein Recht auf Information im Falle eines Hacking-Angriffs auf die eigenen Daten geben, und die Übertragung der eigenen personenbezogenen Daten wird durch ein neues Recht auf Datenmitnahme vereinfacht. Außerdem wird das Recht auf Löschen (Recht auf Vergessenwerden) präzisiert: Bereits jetzt können die Bürgerinnen und Bürger unter bestimmten Bedingungen bei Suchmaschinen die Löschung von Links zu personenbezogenen Informationen über sie verlangen. Dieses Recht muss jedoch gegenüber dem Recht auf freie Meinungsäußerung abgewogen werden.

Auch die Wirtschaft wird in erheblichem Maße von dieser Reform profitieren, die einen Grundpfeiler des digitalen Binnenmarkts bildet. Die neuen Vorschriften verringern die Kosten und erhöhen die Rechtssicherheit für Unternehmen, denn 28 unterschiedliche nationale Regelungen werden durch ein einziges Regelwerk ersetzt. Der neue Europäische Datenschutzausschuss wird eine engere Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden im Bereich des Datenschutzes ermöglichen. Und für alle Unternehmen, die Dienstleistungen in der EU anbieten, gelten künftig die gleichen Regeln – unabhängig davon, ob sie ihren Sitz innerhalb oder außerhalb der EU haben. Es werden also gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle geschaffen. Zudem begünstigen die neuen Vorschriften die Innovation, indem sie Verfahren zur Wahrung der Privatsphäre unterstützen, beispielsweise Pseudonymisierung, Verschlüsselung und Datenschutz durch Technik.

Massenüberwachungen sind untersagt

Die zweite Komponente der Reform ist eine Richtlinie über den Datenschutz bei Polizei und Strafjustiz. Die Verbesserung der europaweiten Zusammenarbeit im Kampf gegen Terrorismus und schwere Kriminalität ist heute wichtiger denn je. Durch die Festlegung eines gemeinsamen Datenschutzstandards ermöglicht die neue Richtlinie einen reibungsloseren Informationsaustausch zwischen den Polizei- und den Justizbehörden der Mitgliedstaaten. Zugleich stellt die Richtlinie sicher, dass personenbezogene Daten, etwa von Opfern oder Zeugen von Straftaten, angemessen geschützt werden, und sie untersagt Massenüberwachungen und unterschiedslose Sammelerfassungen der Daten von Bürgerinnen und Bürgern.

Die neuen Vorschriften werden in zwei Jahren wirksam, so dass Unternehmen und Behörden ausreichend Vorbereitungszeit haben. Um die einheitliche Anwendung der Regeln in der gesamten EU sicherzustellen, wird die Europäische Kommission eng mit den Mitgliedstaaten, den nationalen Datenschutzbehörden und sonstigen Interessenträgern zusammenarbeiten. Außerdem ist es wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger erfahren, welche Rechte sie haben und wie sie ihre Rechte einfordern können, wenn dagegen verstoßen wird. Deshalb wird die EU eine Kampagne zur Information der Öffentlichkeit über die neuen Datenschutzvorschriften auf den Weg bringen.

Die neuen Regeln werden allen Menschen und allen Unternehmen in der gesamten EU Vorteile bringen. Zugleich setzt die EU damit einen globalen Maßstab für den Schutz von Grundrechten im digitalen Zeitalter. Auf diese Errungenschaft kann Europa stolz sein.

Jan Philipp Albrecht ist stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments.

Marju Lauristin ist Mitglied des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments.

Věra Jourová ist EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung.

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