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EU: Der Vertrag von Nizza

Nach Ablehnung der EU-Verfassung durch die Franzosen wird aller Wahrscheinlichkeit nach auch über den 1. November 2006 hinaus der Vertrag von Nizza gelten. Zu diesem Tag sollte die Verfassung in Kraft treten, hätten ihr alle 25 Mitgliedsländer zugestimmt.

Brüssel (30.05.2005, 14:32 Uhr) - Die Bestimmungen von Nizza, die 2000 ausgehandelt wurden und seit 1. November 2004 geltendes EU-Recht sind, betreffen vor allem die Entscheidungen im wichtigen Ministerrat. Der Vertrag war geschlossen worden, um die Erweiterung der EU zu ermöglichen.

Zwar wurde die Möglichkeit zu Mehrheitsentscheidungen ausgeweitet, doch schaffen die Bestimmungen des Vertrages ein hohes «Blockadepotenzial». Eie qualifizierte Mehrheit wird erst bei 232 von 321 möglichen Stimmen im Ministerrat (wo die Mitgliedstaaten je nach Größe zwischen drei und 29 Stimmen haben) erreicht. Das ist eine Schwelle von 72,27 Prozent. Bei einem Beitritt Bulgariens und Rumäniens läge diese Schwelle sogar bei 73,91 Prozent.

Laut Nizza ist bei Mehrheitsentscheidungen nicht nur dieser Prozentsatz erforderlich, es muss auch eine Mehrheit der Mitgliedstaaten zustimmen. Und diese Mehrheit muss 62 Prozent der Unionsbevölkerung repräsentieren.

Entscheidungen im Ministerrat sollten laut Verfassung dagegen im Normalfall möglich sein, wenn 55 Prozent der Staaten, die gleichzeitig 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten, zustimmen. Diese so genannte «doppelte Mehrheit» sollten Blockademinderheiten erschweren. (tso)

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