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EU-Erweiterung: Arbeitsmöglichkeiten für EU-Neubürger bleiben beschränkt

Deutschland wird seinen Arbeitsmarkt für die neuen EU-Mitglieder Bulgarien und Rumänien nur teilweise öffnen. Einschränkungen wird es unter anderem im Baubereich und bei der Gebäudereinigung geben.

Berlin - Die Regelung, die das Bundeskabinett heute beschloss, ist zunächst auf zwei Jahre befristet, kann aber nach EU-Recht auf bis zu sieben Jahre verlängert werden. Demnach werden Bulgaren und Rumänen in Deutschland nicht in allen Branchen arbeiten können, wenn ihre Länder am 1. Januar 2007 der Europäischen Union beitreten werden.

Mit der Entscheidung werden nach Angaben des Arbeitsministeriums bulgarische und rumänische Staatsangehörige den Bürgern der zehn Mitgliedstaaten gleichgestellt, die am 1. Mai 2004 der EU beigetreten sind. Ausnahmen sind hier Malta und Zypern, für die bereits die Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt. Für die anderen gilt, dass eine begrenzte Zulassung von Arbeitnehmern zum deutschen Arbeitsmarkt gemäß Zuwanderungsgesetz und bilateralen Vereinbarungen möglich ist. (tso/ddp)

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