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Politik: EU-Gericht rügt die Finanzminister

Berlin – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat der Kommission im Streit mit dem Ministerrat um den Stabilitätspakt in weiten Teilen Recht gegeben. Die Richter hoben am Dienstag in Luxemburg die Erklärung des Finanzministerrats vom November auf, mit der dieser die Defizitverfahren gegen Deutschland und Frankreich ausgesetzt und zugleich frühere Sparauflagen ohne Vorschlag der Kommission geändert hatte.

Berlin – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat der Kommission im Streit mit dem Ministerrat um den Stabilitätspakt in weiten Teilen Recht gegeben. Die Richter hoben am Dienstag in Luxemburg die Erklärung des Finanzministerrats vom November auf, mit der dieser die Defizitverfahren gegen Deutschland und Frankreich ausgesetzt und zugleich frühere Sparauflagen ohne Vorschlag der Kommission geändert hatte. Gleichzeitig bestätigte der Gerichtshof, dass der Ministerrat das Strafverfahren auf Eis legen darf, wenn keine Mehrheit der Minister den Sparauflagen der Kommission zustimmt – lediglich die eigenmächtige Änderung der Auflagen sei illegal gewesen.

Kommissionspräsident Romano Prodi sagte, er sei „sehr, sehr froh“. Aber auch Bundesfinanzminister Hans Eichel begrüßte die Entscheidung: Das Urteil unterstreiche, dass der Stabilitätspakt kein „mechanisches Sanktionsverfahren“ enthalte. „Deutschland hat den Stabilitätspakt nicht gebrochen“, sagte Eichel. Unionsfraktionsvize Friedrich Merz (CDU) legte Eichel den Rücktritt nahe. „Wenn dieser Mann noch einen Rest von Selbstachtung hat, müsste er nun endlich sagen: Ich bin gescheitert und lege mein Amt nieder“, sagte Merz dem Tagesspiegel. Die Bewertung des Urteils durch das Finanzministerium kritisierte Merz als „hilfloses Herumeiern“. Kanzler Gerhard Schröder (SPD) nahm Eichel in Schutz. Das Urteil richte sich gegen die Entscheidung des Finanzministerrats und nicht gegen ein einzelnes Land. Es sei völlig ungerechtfertigt zu versuchen, „das Hans Eichel an die Weste zu kleben“.

EUKommissarin Michaele Schreyer sagte dem Tagesspiegel, „der EuGH hat die Kommission und damit das Rückgrat des Stabilitätspaktes gestärkt“. Man dürfe das Defizitverfahren nicht „einfach vorzeitig aussetzen“. Die Kommission werde mit dem Ministerrat darüber sprechen, ob und wie das Verfahren wieder zum Einsatz komme. „Wir wollen keine weitere Konfrontation“, sagte Schreyer.fw/has

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