zum Hauptinhalt

Politik: EU-Gericht: Schluss mit Tabakwerbung

Berlin - Der seit den 90er Jahren dauernde Kampf der deutschen Bundesregierung gegen ein Verbot von Tabakwerbung ist endgültig verloren. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies am Dienstag eine Klage Deutschlands gegen eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2003 ab, die Tabakwerbung in der Presse, im Rundfunk und im Internet verbietet.

Berlin - Der seit den 90er Jahren dauernde Kampf der deutschen Bundesregierung gegen ein Verbot von Tabakwerbung ist endgültig verloren. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies am Dienstag eine Klage Deutschlands gegen eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2003 ab, die Tabakwerbung in der Presse, im Rundfunk und im Internet verbietet. Weil die Niederlage sich bereits im Sommer abzeichnete, hat Berlin mittlerweile die Umsetzung des Verbots auf den Weg gebracht – als letztes europäisches Mitgliedsland. Die Brüsseler Richtlinie hätte bereits Mitte 2005 in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

Verbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) rechnet noch in diesem Jahr mit dem Inkrafttreten des Werbeverbots in Deutschland. „Vor dem Hintergrund der klaren Entscheidung des Gerichtshofes erwarte ich die Zustimmung des Bundesrates“, sagte Seehofer. Der Bundesrat stimmt am Freitag über das Gesetz ab, das Anfang November den Bundestag passiert hatte. Das Verbot gilt auch für das Sponsoring von Großveranstaltungen wie Formel-1-Rennen. In Kinos und auf Plakatwänden darf weiter für Zigaretten geworben werden, ebenso auf Sonnenschirmen in Straßencafés.

Die deutsche Bundesregierung hatte die Klage damit begründet, dass die EU ihre Kompetenzen überschreite. Mit der Richtlinie greife sie in den Gesundheitsschutz ein, der nationale Angelegenheit sei. Die EuGH-Richter entschieden nun, dass ein solches Tabakwerbeverbot rechtens sei.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false