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EU: Hamas bleibt auf Terrorliste

Die palästinensische Hamas, die im Libanon agierende Hisbollah und die iranischen Volksmudschaheddin sind nach einer Liste der EU nach wie vor Terrororganisationen.

Die palästinensische Hamas, die im Libanon agierende Hisbollah und die iranischen Volksmudschaheddin sind nach Ansicht der EU nach wie vor Terrororganisationen. Dies geht aus einer aktualisierten Liste hervor, die am Freitag veröffentlicht wurde. Sie umfasst unverändert 30 Organisationen, deren Vermögen eingefroren wird, sofern es in der EU ausfindig gemacht werden kann. Die erste Verordnung dazu war Ende 2001 nach dem 11. September erlassen worden. Auf der Liste sind auch 35 Einzelpersonen aufgeführt. In einem Beschluss der EU-Regierungen heißt es, die Gründe zur Verhängung der „restriktiven Maßnahmen“ seien „nach wie vor gültig“.

Anders als früher wurden für die Aktualisierung – „soweit dies praktisch möglich war“ – alle Betroffenen unterrichtet, dass sie weiter auf der Liste geführt werden sollten. Sie wurden darauf hingewiesen, jederzeit eine Überprüfung beantragen zu können. Damit zog die EU die Konsequenzen aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Dezember 2006.

Das Gericht hatte den iranischen Volksmudschaheddin Recht gegeben, die sich gegen das Einfrieren ihres Vermögens gewehrt hatten. Vor allem war bemängelt worden, dass die Organisationen bisher keine Möglichkeit hatten, der Einstufung als Terrorgruppe zu widersprechen. Künftig soll eine Arbeitsgruppe die Aktualisierung der Terrorliste vorbereiten, die bisher etwa alle sechs Monate erfolgte. Diese erstellt auch für jede Person oder Organisation auf der Terrorliste eine Begründung, die diesen mitgeteilt wird. In dem im Amtsblatt veröffentlichten Beschluss des Ministerrates wurden die als Terroristen oder Terrororganisationen Genannten aufgefordert, Einwände „binnen zwei Monaten nach der Veröffentlichung dieser Mitteilung“ zu erheben, „damit die Anträge bei der nächsten Überprüfung berücksichtigt werden können“. Auf der Liste stehen unter anderen die Abu- Nida-Organisation, die Al-Aksa-Märtyrerbrigaden, der Internationale Sikh-Jugendverband, die Kurdische Arbeiterpartei, die Befreiungstiger der Tamilen und der peruanische Leuchtende Pfad. dpa

http://europa.eu.int/eur-lex/lex/JOIndex.do?ihmlang=de

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