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Marine Le Pen.

© REUTERS/Christian Hartmann

EU-Jobaffäre: Justiz will Aufhebung von Le Pens Immunität

Präsidentschaftskandidatin Marine Le Pen hat sich während des Wahlkampfs geweigert, einer Vorladung der Justiz nachzukommen. Ihr Schutz: die parlamentarische Immunität. Diese Hürde wollen die Ermittler nun aus dem Weg räumen.

In der Affäre um Assistentenjobs im Europaparlament droht der französischen Rechtspopulistin Marine Le Pen nun die Aufhebung ihrer parlamentarischen Immunität. Das hätten die französischen Ermittlungsrichter beantragt, hieß es am Freitag aus Pariser Justizkreisen. Vor der französischen Präsidentschaftswahl, bei der Le Pen gute Chancen auf den Einzug in die Stichwahl am 7. Mai hat, dürfte keine Entscheidung mehr fallen. Falls das EU-Parlament zustimmt, könnten die Ermittler die Chefin der Rechtsaußen-Partei Front National (FN) zu den Vorwürfen befragen und möglicherweise ein Verfahren gegen sie einleiten. Die Justiz untersucht schon länger, ob FN-Abgeordnete aus Parlamentsmitteln Assistenten bezahlten, die tatsächlich für die Partei tätig waren.

Le Pen war bereits vor wenigen Wochen von den Ermittlungsrichtern einbestellt worden. Sie weigerte sich aber, der Vorladung während des Wahlkampfs nachzukommen. Wegen ihrer Immunität als EU-Abgeordnete kann die Justiz sie nicht zwingen, mit den Ermittlern zu sprechen. Gegen die Chefin von Le Pens Mitarbeiterstab läuft bereits ein Ermittlungsverfahren wegen Verschleierung von Untreue.

Le Pen hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und erklärt, das Vorgehen sei politisch motiviert, um ihr vor der Wahl zu schaden. Gegenüber ihrer Anhängerschaft war es ihr bislang immer gelungen, Ermittlungen gegen sie als eine Kampagne ihrer Gegner darzustellen. Den Antrag auf Aufhebung der Immunität kritisierte sie nun aber nicht: „Ich denke, das ist das normale Verfahren“, sagte die Politikerin dem Sender Franceinfo.

Ins Rollen gebracht hatte den Fall die EU-Antibetrugsbehörde Olaf. Bei Le Pen hatte das Amt „schwere Unregelmäßigkeiten“ festgestellt. Die Europaabgeordnete habe einem Mitarbeiter einen „rein fiktiven Arbeitsvertrag“ ausgestellt. Eine Mitarbeiterin der französischen Rechtspopulistin arbeitete laut Olaf zudem nicht wie vorgeschrieben im Parlament, sondern in der Gegend von Paris für die Front National. Das EU-Parlament hatte deshalb 339000 Euro von Le Pen zurückgefordert – sie wehrt sich juristisch dagegen.

Neben Le Pen fordern die Ermittler auch für eine weitere FN-Europaabgeordnete die Aufhebung der Immunität. Die Anfragen von Ende März seien ans Justizministerium weitergeleitet worden, um sie ans EU-Parlament zu übermitteln, hieß es aus Justizkreisen. Die nötigen Beratungen im Europaparlament können einige Monate dauern. Die Volksvertretung hatte Anfang März schon einmal die Immunität Le Pens aufgehoben. Dies gilt jedoch nur für ein anderes Verfahren, in dem es um die Verbreitung von Gewaltbildern geht. (dpa)

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