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Politik: EU-Kommission erfüllt Bedingung für eine Aufhebung des deutschen Embargos

Britisches Rindfleisch darf bei einem Verkauf in deutschen Metzgereien nach Angaben der EU- Kommission so gekennzeichnet werden, dass es für die Verbraucher klar als britisches Produkt erkennbar ist. Die Europäische Kommission teilte am Freitag in Brüssel mit, die Exportvorschriften für britisches Rindfleisch erlaubten solche Kennzeichnungen bis hinunter zur Ladentheke.

Britisches Rindfleisch darf bei einem Verkauf in deutschen Metzgereien nach Angaben der EU- Kommission so gekennzeichnet werden, dass es für die Verbraucher klar als britisches Produkt erkennbar ist. Die Europäische Kommission teilte am Freitag in Brüssel mit, die Exportvorschriften für britisches Rindfleisch erlaubten solche Kennzeichnungen bis hinunter zur Ladentheke. Zudem hätten die britischen Behörden zugestimmt, ihr Exportfleisch mit dem Hinweis "britisches" oder "schottisches Rindfleisch" auszuzeichnen. Damit wird eine wesentliche Bedingung von Gesundheitsministerin Andrea Fischer für eine Aufhebung des deutschen Embargos erfüllt. Neben Deutschland weigert sich in der EU nur Frankreich, britisches Rindfleisch einzuführen. Bundeskanzler Gerhard Schröder rief Frankreich auf, das Einfuhrverbot aufzuheben.

Die Kommission teilte weiter mit, sowohl Fleisch wie auch Fleischprodukte wie etwa Würste, in denen britisches Rindfleisch enthalten sei, müssten in Verarbeitungsbetrieben gekennzeichnet werden. Jeder der 14 Mitgliedstaaten müsse dafür Sorge tragen. Eine Kennzeichnung bis zur Ladentheke sei dann freigestellt. Fischer hatte gefordert, britisches Rindfleisch müsse so gekennzeichnet werden, dass es auch Laien beim Metzger erkennen könnten.

Unter den Regeln des EU-Binnenmarktes dürfte britisches Rindfleisch zwar nicht gekennzeichnet werden. Doch gestatten der Kommission zufolge die Bestimmungen der EU für den Export des Fleisches dessen Kennzeichnung. Durch die Kennzeichnung sollen Rückrufaktionen für das Fleisch ermöglicht werden, wenn sich etwa herausstellt, dass das Muttertier eines exportierten Kalbs an der Rinderseuche BSE erkrankt ist. Diese Kennzeichnung erlaube etwa, das Fleisch mit einem Etikett "Britisches XEL-Fleisch" zu versehen, teilte die Kommission mit. XEL steht dafür, dass das Fleisch von den britischen Behörden als zum Export zugelassen betrachtet wird. Schröder sagte der französischen Tageszeitung "Le Monde", Frankreich müsse die Entscheidungen der EU-Kommission akzeptieren.

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