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Politik: EU-Kommission: Erleichterung für regionale und kommunalen Dienstleister

Die intensive Überzeugungsarbeit, die Bundesregierung und Bundesländer in Brüssel leisten, zeigt Wirkung: Die EU-Kommission kommt den Deutschen bei der zukünftigen Behandlung regionaler und kommunaler Dienstleister, die in den Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge fallen, entgegen. Dies geht aus dem jüngsten Entwurf der Kommissionsmitteilung über öffentliche Dienstleistungen hervor, der dem Handelsblatt vorliegt.

Die intensive Überzeugungsarbeit, die Bundesregierung und Bundesländer in Brüssel leisten, zeigt Wirkung: Die EU-Kommission kommt den Deutschen bei der zukünftigen Behandlung regionaler und kommunaler Dienstleister, die in den Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge fallen, entgegen. Dies geht aus dem jüngsten Entwurf der Kommissionsmitteilung über öffentliche Dienstleistungen hervor, der dem Handelsblatt vorliegt. Kommissionspräsident Romano Prodi, unter dessen Führung das Papier erarbeitet wird, will das Papier am 20. September der Kommission zur Annahme vorlegen. Eine Woche später soll es dem EU-Binnenmarktrat präsentiert werden.

Bund und Länder begrüßen, dass Brüssel den EU-Staaten zugestehen will, selbst die Bereiche der Daseinsvorsorge zu definieren. "Wir haben den Eindruck, dass nun erstmals vernünftige Gespräche mit Brüssel möglich sind", so Wolfgang Senf, Europa-Minister in der niedersächsischen Staatskanzlei. "Die Kommission hat sich außerordentlich Mühe gegeben," sagte Detlev Samland, der Europaminister Nordrhein-Westfalens, am Mittwoch nach einem Gespräch mit Mitarbeitern Prodis. "Die Frage der Abgrenzung von Unternehmen, die unter dem Schutz der öffentlichen Hand stehen sollten, ist sehr schwierig", so Samland.

Bestätigt wurden die Fortschritte von Vertretern aus Bund und Ländern, die sich am Montag in Berlin mit dem Kommissionsbericht beschäftigt hatten. Die Kommission schenke den Anliegen Deutschlands jetzt große Aufmerksamkeit. Aus Kreisen der Bundesregierung hieß es, die Bundesländer könnten aber nicht erwarten, dass sich alle ihre Interessen in dem Kommissionsbericht wieder finden werden. Einen Freibrief für den Fortbestand aller bestehenden öffentlichen Dienstleistungen plane die Kommission auch jetzt nicht, betonen EU-Diplomaten ergänzend. Die EU-Behörde bestätigt in dem Entwurf grundsätzlich die Notwendigkeit öffentlicher Dienstleister, erteilt diesen aber keine Bestandsgarantie.

Angesichts der besonderen Verantwortung der Staaten gegenüber ihren Bürgern sollen Regeln des Binnenmarktes und des EU-Wettbewerbsrechts jedoch bei nationalen Ausbildungssystemen und der Basisversorgung der sozialen Sicherheit keine Anwendung finden, heisst es in dem Papier. Ausgehend von der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) will die Kommission darüber hinaus nicht-profitorientierte Organisationen mit sozialen Aufgaben von der Wettbewerbskontrolle ausnehmen. Konkret nennt sie Parteien, Kirchen, Verbraucher- und Wohlfahrtsverbände sowie Hilfsorganisationen. Sobald diese Einrichtungen aber ökonomische Aktivitäten aufnehmen, müssten die Bestimmungen der Gemeinschaft angewandt werden, schreibt die Kommission. Ohne dass die Landesbanken oder Sparkassen direkt erwähnt werden, wird nun auf die Berechtigung der Existenz besonderer Kreditinstitute hingewiesen, die Aufgaben von generellem ökonomischen Interesse erfüllen. Ob deren Arbeit im Einklang mit den europäischen Bestimmungen stehe, müsse "von Fall für Fall" überprüft werden. In Berlin ist man zufrieden, dass die Kommission erstmals überhaupt den Bankensektor erwähnt. Allerdings dringt man - im Interesse der Sparkassen - darauf, dass im Text auch noch die Notwendigkeit eines flächendeckenden und bezahlbaren Finanzangebotes erwähnt wird. Grundsätzlich will sich die Kommission viele Hintertürchen offen lassen. Den Bedarf an Handlungsspielraum begründet sie mit den Erfahrungen bei der Liberalisierung verschiedener Branchen. Der Auftritt privater Investoren im Telekommarkt und im Luftverkehr habe bewiesen, dass der Verzicht der öffentlichen Hand auf bestimmte Aufgaben den Verbrauchern Nutzen bringen kann. Die Angebotspalette sei gewachsen, die Qualität gestiegen und die Preise gesunken. Darüber hinaus müsse berücksichtigt werden, dass bei der Weiterentwicklung der Informationsgesellschaft der regional begrenzte Aktionsradius bestimmter öffentlicher Dienste überholt sein werde und ein grenzüberschreitender Markt entstehen könnte. Daraus schließt die Behörde, die Wettbewerbsstärke der EU-Wirtschaft weiterhin zu stärken und Schritt für Schritt in Abstimmung mit den Mitgliedsstaaten den Reformbedarf im öffentlichen Sektor zu überprüfen. Für Irritationen sorgte bei Bund und Ländern ein neuer Passus in dem Papier, dass über eine neue europäische Regulierungsbehörde nachgedacht werden sollte, die sich mit den Bereichen beschäftigen könnte, in denen es Probleme bei der Marktöffnung oder Versäumnisse nationaler Regulierungsbehörden gebe. In Berlin heisst es, man müsse aufpassen, dass damit die gerade festgestellte Zuständigkeit der EU-Länder für die Daseinsfürsorge nicht wieder unterlaufen werde. Bund und Länder müssen bei ihren Forderungen an die Kommission vorsichtig taktieren. Je mehr Schutz Deutschland für Einrichtungen einfordert, die Teil der Daseinsvorsorge sind, desto lauter werden die Forderungen Frankreichs nach Bestandsgarantien für Teile des "service publique" wie etwa dem Energiemarkt. Hier gehört aber Deutschland zu den Befürwortern von mehr Wettbewerb.

jh, ink

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