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EU-Kommission: Umwelthilfe zeigt Regierung wegen Autokennzeichnung an

Die Deutsche Umwelthilfe hat zum zweiten Mal Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland bei der EU-Kommission in Brüssel eingelegt. Sie wirft der Bundesregierung vor, die EU-Richtlinie zur Autokennzeichnung, die seit 2004 in Kraft ist, bis heute nur unzureichend umgesetzt zu haben.

Berlin - Schon im vergangenen Jahr hatte die DUH die gleiche Beschwerde an die EU-Kommission gerichtet. Das Verfahren gegen Deutschland wurde damals jedoch eingestellt, weil die Bundesregierung der Kommission versichert hatte, dass Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht des Spritverbrauchs und des Kohlendioxid-Ausstoßes pro Kilometer mit Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet werden könnten.

Nun hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) erneut eine Stichprobe gemacht. Zwischen dem 8. und 19. Juni besuchten die Verbraucherzentralen 625 Autohäuser. Nicht einmal in der Hälfte (46,1 Prozent) gab es eine ordnungsgemäße Kennzeichnung. In 42 Autohäusern (6,7  Prozent) gab es sogar gar keine Informationen über Spritverbrauch und Klimawirkungen der Fahrzeuge. In Niedersachsen lag die Quote der Null-Information mit 20,3 Prozent am höchsten.

Die DUH argumentiert nun, dass mit diesem erneuten Beweis einer unzureichenden Umsetzung der Richtlinie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland überfällig sei. Zudem sei die Tatsache, dass Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht geahndet werden könnten, kein Beweis der Umsetzung. Denn tatsächlich seien keine oder nur sehr wenige Verstöße je verfolgt worden. Der VZBV bemängelt zudem, dass in den Ländern, die für den Vollzug zuständig seien, bis heute nicht überall geklärt sei, wer die Überwachung der Autohäuser übernehme. Cornelia Ziehm von der DUH hofft, dass die „Langmut der EU-Kommission nun ein Ende hat“.

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