zum Hauptinhalt

Politik: EU kritisiert Sondergerichte Prozess in der Türkei gegen Kurdin gilt als Testfall für Reformen

Der Fall der seit zehn Jahren inhaftierten Kurdenpolitikerin Leyla Zana sorgt für neuen Druck der EU auf die Türkei. Nach dem jüngsten Verhandlungstag im Prozess gegen Zana in Ankara am Freitag zeigte sich der Kovorsitzende der türkisch-europäischen Parlamentarierkommission, Joost Lagendijk, bestürzt über das Verfahren.

Der Fall der seit zehn Jahren inhaftierten Kurdenpolitikerin Leyla Zana sorgt für neuen Druck der EU auf die Türkei. Nach dem jüngsten Verhandlungstag im Prozess gegen Zana in Ankara am Freitag zeigte sich der Kovorsitzende der türkisch-europäischen Parlamentarierkommission, Joost Lagendijk, bestürzt über das Verfahren. In dem von in- und ausländischen Beobachtern heftig kritisierten Prozess geht es um die Rechtmäßigkeit einer Gerichtsentscheidung aus dem Jahr 1994. Das Urteil wird am 21. April erwartet. Lagendijk forderte, die Türkei solle die so genannten Staatssicherheitsgerichte bis dahin abschaffen.

Die EU verlangt schon länger die Auflösung dieser für schwere politische Straftaten zuständigen Sondergerichte, doch hat die Türkei bisher nicht entschieden, ob und wann das geschehen soll. Der Prozess gegen die mit dem Menschenrechtspreis des EU-Parlamentes ausgezeichnete Zana gilt als Testfall dafür, in welchem Maß die jüngsten EU-Reformen in der Türkei umgesetzt werden. Lagendijk sagte, mit dem Verfahren gegen Zana habe die Türkei auf dem Weg nach Europa ein Eigentor geschossen. Eine Bestätigung der ersten Urteile würde seiner Ansicht nach Folgen für die EU-Bewerbung der Türkei haben.

Die Kurdenpolitikerin Zana hatte 1991 in der Türkei für Aufsehen gesorgt, indem sie ihrem Amtseid als Parlamentsabgeordnete einen Satz in kurdischer Sprache hinzugefügt hatte. Drei Jahre später wurden sie wegen Mitgliedschaft in der PKK verurteilt. Das Urteil wurde im Jahr 2001 vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg beanstandet. Seit dem vergangenen Jahr läuft das Wiederaufnahmeverfahren. Zana-Anwalt Yusuf Alatas sagte in seinem Plädoyer, in der knapp 700 Seiten starken Begründung des ersten Urteils seien nur auf fünf oder sechs Seiten Vorwürfe gegen die Angeklagten zu finden gewesen; der Rest habe aus einer Verdammung der PKK bestanden. Von einer unparteiischen Entscheidung könne keine Rede sein. Auch im neuen Prozess habe das Gericht konsequent die Staatsanwaltschaft bevorzugt und die Verteidigung behindert, sagte Alatas.

Lagendijk sagte, es sei „kein guter Prozess"Da der Richter seit dem Beginn des Wiederaufnahmeverfahrens alle Anträge auf vorzeitige Freilassung Zanas abgelehnt hat, rechnet die Verteidigung mit einer Bestätigung der ersten Entscheidung. Zana selbst hat zuletzt ebenfalls eine erneute Verurteilung vorausgesagt.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false